Verkehrsunfälle

Achtung, Wildwechsel!

Text:
  • Gabriela Baumgartner
Bild:
  • Jupiterimages
  •  und Daniel Desborough
Ausgabe:
13/08

Jede Stunde wird auf unseren Strassen ein Reh totgefahren. Besonders im Frühjahr und Frühsommer kommt es zu Kollisionen mit Wildtieren. Wie sich Automobilisten nach einem Unfall verhalten müssen, um sich nicht strafbar zu machen.

Kein schöner Anblick für Wildhüter Max Koch. Auf einer Überlandstrasse bei Wohlen AG liegt eine trächtige Rehgeiss im Strassengraben, ihre zwei ungeborenen Kitze daneben. Überfahren. Alarmiert wurde Koch durch einen Anwohner. Dieser hatte in den frühen Morgenstunden einen Knall gehört und gesehen, wie der Automobilist nach der Kollision mit dem Reh aufs Gaspedal drückte, statt anzuhalten und den Unfall zu melden.

Dumm nur für den flüchtigen Fahrer, dass beim Zusammenstoss das Kontrollschild abgerissen wurde. Max Koch findet es mit Rehblut verschmiert im Gras. Als er das Beweisstück drei Stunden später bei der Polizei zusammen mit der Anzeige wegen Fahrerflucht deponiert, betritt der fehlbare Automobilist den Posten und will den Unfall melden. Offenbar hat er das Fehlen der Autonummer bemerkt. Doch die Meldung kommt zu spät. «Der kriegt eine saftige Busse», sagt der Wildhüter. Es gebe keine Entschuldigung dafür, wenn man sich nach einer Kollision mit einem Tier einfach aus dem Staub mache. «Stellen Sie sich vor, das Tier hätte noch gelebt. Es wäre während Stunden qualvoll verendet.»

In der Tat: Wer erwischt wird, weil er ein angefahrenes Tier verletzt liegen lässt, wird nicht nur wegen Fahrerflucht gebüsst, sondern auch wegen Tierquälerei. Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass sich ein Lenker um ein verletztes Tier kümmern muss, indem er die Polizei, den Wildhüter oder - bei Haustieren - den Tierarzt oder den Besitzer alarmiert.

Schnell von den Qualen erlösen

Wildhüter Max Koch

Max Koch betreut seit 50 Jahren als Jagdaufseher die Region Wohlen. Fast jeden Tag muss er wegen Verkehrsunfällen mit Wildtieren ausrücken. Dann gilt es oft zuerst die Automobilisten zu beruhigen, die einen Schock erlitten haben. «In seltenen Fällen kommen auch die Tiere mit dem Schrecken davon, bleiben einen Moment benommen liegen und rennen dann weg», erzählt der 75-jährige Wildhüter. Deshalb sei es so wichtig, sich den Tieren nicht zu nähern und sie nicht anzufassen.

Immer wieder erlebt Koch aber, dass die schwer verletzten Tiere zu flüchten versuchen und vor Schmerz schreien. Dann muss er sie so schnell als möglich von ihren Qualen erlösen. Für Wildtiere bedeute der Umgang mit Menschen grossen Stress, erklärt Koch. Daher könne man ein verletztes Reh auch nicht zum Tierarzt bringen und es von ihm gesund pflegen lassen.

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Ausweichmanöver sind gefährlich

Im Frühling und Frühsommer kommen Kollisionen mit Wildtieren besonders häufig vor. Die Tiere sind auf Partnersuche oder erkunden mit ihren Jungtieren die Umgebung. Weil zudem viele nachtaktiv sind, kracht es in der Nacht oder in den frühen Morgenstunden besonders oft. Laut Schätzungen des Schweizer Tierschutzes kommen pro Jahr mehrere zehntausend Wildtiere auf unseren Strassen zu Tode, im Schnitt stirbt pro Stunde ein Reh unter den Rädern eines Autos. Die Automobilisten hingegen kommen glücklicherweise meist mit dem Schrecken davon: Lediglich in rund 100 Fällen pro Jahr gibt es Verletzte.

Wenig Freude an Unfällen mit Wildtieren haben auch die Autoversicherungen: Gegen 25 Millionen Franken müssen sie jährlich für Fahrzeugschäden bezahlen.

Tiere erkennen Strassen und Verkehr nicht als Gefahr. Sie reagieren nicht vorhersehbar. Manche Unfälle liessen sich vermeiden, wenn Automobilisten in der Nähe von Wäldern und Hecken das Tempo reduzieren würden – vor allem frühmorgens und beim Eindunkeln. Zudem raten Polizei und Tierschutz, den rechten Strassenrand im Auge zu behalten und – sofern möglich – eher am Mittelstreifen zu fahren. Wer ein Wildtier sieht, sollte auf Abblendlicht stellen und das Tier mit Hupe oder Lichthupe aufmerksam machen. Immer wieder passieren schwere Unfälle, weil Fahrer versuchen, in letzter Sekunde auszuweichen. Von waghalsigen Ausweichmanövern wird deshalb ausdrücklich abgeraten.

Auch wenn man noch so gut aufpasse: Dass einem ein Tier vor den Wagen renne, könne jedem passieren, sagt Wildhüter Koch. «Deshalb schimpfe ich auch nie mit den Leuten, wenn ich an einen Unfallort komme.»

Wildunfall: So reagieren Sie richtig


  • Halten Sie an und schalten Sie den Warnblinker ein.

  • Sichern Sie die Unfallstelle mit dem Pannendreieck.

  • Rufen Sie unverzüglich die Polizei (Telefon 117). Der zuständige Wildhüter wird dann automatisch aufgeboten.

  • Unfälle mit Tieren sind in jedem Fall meldepflichtig. Wer einfach weiterfährt, macht sich strafbar und muss damit rechnen, dass die Versicherung einen allfälligen Schaden nicht zahlt.

  • Nähern Sie sich auf keinen Fall einem verletzten Wildtier. Es ist den Umgang mit Menschen nicht gewohnt und könnte beissen oder versuchen, mit letzter Kraft zu flüchten.

  • Lassen Sie ein getötetes Tier nicht mitten auf der Strasse liegen. Sie gefährden sonst andere Verkehrsteilnehmer.

  • Der von der Polizei aufgebotene Jagdaufseher wird den Schaden am Wagen protokollieren und Ihnen eine sogenannte Wildschadenbestätigung zuhanden Ihrer Versicherung ausstellen.

  • Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Kaskoversicherung. Sie deckt den Schaden am Auto. Allerdings können Kollisionen auf Privatstrassen ausgeschlossen sein. Überprüfen Sie dazu die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) in Ihrem Versicherungsvertrag.

  • Wenn Sie einem Tier ausgewichen sind, gilt ein allfälliger Schaden an Ihrem Wagen (zum Beispiel durch die Kollision mit einem Baum) nicht als Wildschaden und ist nur gedeckt, wenn Sie eine Vollkaskoversicherung haben.

  • Lassen Sie Ihren Wagen erst reparieren, nachdem ihn die Versicherung geprüft hat.


Weitere Infos

Beim Schweizer Tierschutz (STS) gibts gratis den Flyer «Tiere im Verkehr» mit Tipps zur Unfallverhütung: E-Mail an sts@tierschutz.com; Telefon 061 365 99 99

 

Checkliste: Was tun bei einem Unfall?

Hier finden Sie die Checkliste (PDF).

© Beobachter Ausgabe 13 vom 25. Jun 2008 - Alle Rechte vorbehalten

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