Ungültige Unterschrift?
Unsere Sekretärin unterschrieb einen Inserateauftrag fürs Internetverzeichnis einer deutschen Firma. Kostenpunkt: 800 Franken. Weil sie für solche Beträge keine Vollmacht hat, stellen wir uns auf den Standpunkt, dass ihre Unterschrift ungültig ist. Stimmt das? Reto F
Robert Baumann, Fachbereich Konsum:
Nein. Die Unterschrift der Sekretärin ist nicht einfach ungültig: Sie handelte als Ihre Stellvertreterin, auch wenn sie die Kompetenzen überschritt. Sie als Vertretener werden aber erst zum Vertragspartner, wenn Sie den Vertrag nachträglich noch genehmigen; Ihre Sekretärin kann von Ihnen verlangen, dass Sie sich innert angemessener Frist entscheiden, ob Sie dem Geschäft zustimmen.
Falls Sie die Genehmigung verweigern, gibts keinen Vertrag. Und in diesem Fall kann die deutsche Firma von Ihrer Sekretärin auch keinen Schadenersatz wegen des geplatzten Geschäfts fordern. Denn das Unternehmen hätte wissen müssen, dass eine Sekretärin für ihren Arbeitgeber gewöhnlich keine Verträge in einem solchen Umfang abschliessen kann.
© Beobachter Ausgabe 18 vom 06. Sep 2002 - Alle Rechte vorbehalten







