Leuchtstoffröhren verschwinden vom Markt. Ab dem 24. August 2023 sind sie für Konsumentinnen und Konsumenten nicht mehr erhältlich. Die Schweiz übernimmt damit eine europäische Regelung. Vom Importverbot sind sogenannte T8- und T5-Leuchtstoffröhren betroffen.

Die meisten der alten Röhren können durch LED-Leuchtmittel ersetzt werden. Sie sind energieeffizienter , langlebiger und enthalten keine Giftstoffe wie Quecksilber. Dafür sind sie teurer. Die alten Röhren kosteten nur ein paar Franken, bei LED-Röhren sind es zwischen 20 und 30 Franken.

Die Lampen müssen nicht sofort ausgetauscht werden, sondern erst, wenn sie kaputtgehen. Die LED-Röhren passen auch meist in die bereits bestehenden Vorrichtungen. «Dann handelt es sich per Mietrecht grundsätzlich um einen kleinen Unterhalt», sagt Norina Meyer von der Beobachter-Rechtsberatung. Mieterinnen und Mieter müssen selbst für die Kosten einer neuen LED-Röhre aufkommen.

In wenigen Fällen muss die ganze Lampenfassung ausgetauscht werden. Dazu braucht es eine Fachperson. «Dann muss der Vermieter für diese Umbaukosten aufkommen, sofern die Lampe zur Wohnung gehört, wie etwa die Leuchte in einem Spiegelschrank», sagt Meyer.