Der Ford Escort Cosworth mit Turbolader stand bei einer Garage in Zuzwil SG. Marco Treier (Name geändert) ging das Auto nicht mehr aus dem Kopf. Doch woher die 32'000 Franken für die vier Jahre alte Occasion nehmen?

Der 22-jährige Autofan landete über einen Vermittler bei Luigino Pagotto und seiner PS Finanz und Leasing AG im basellandschaftlichen Therwil. Ein Leasingvertrag sei kein Problem, hiess es dort – aber nur über 24'000 Franken. Als das Geschäft davonzuschwimmen drohte, organisierte der Vermittler einen zusätzlichen Kleinkredit. Treier, der nicht besonders gut Deutsch spricht, vertraute ihm, obwohl er nur dessen Natelnummer kannte.

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Als Treier den Wagen abholte, blätterte er dem Garagisten rund 18'000 Franken hin: für Zubehör, Kaution, Bearbeitungsgebühr und erste Leasingrate. Doch schon nach drei Monaten zeigten sich am Wagen Mängel – Treier verweigerte weitere Zahlungen. Die PS reagierte prompt: Sie holte den Wagen ab, zahlte der Garage 14'000 Franken als Differenz zum Kaufpreis und übernahm noch die Reparaturkosten.

Doch statt Treier einen Teil der Anzahlung zurückzuzahlen, betrieb die PS ihren Kunden und kassierte via Lohnpfändung nochmals 5000 Franken. Marco Treier hatte bei Vertragsabschluss leichtgläubig Dokumente unterzeichnet, die sich als Schuldanerkennungen und Wechsel entpuppten.

Kunden gnadenlos ausgenommen
Beobachter-Recherchen ergaben, dass die PS den Ford Cosworth kurz nach der Rücknahme an Hans Beier (Name geändert) verleast hatte. Nach anderthalb Jahren hatte dieser einen Unfall mit Totalschaden. Für die PS ein Glücksfall: Beier hatte auf eigene Kosten eine Kaskoversicherung mit Zeitwertzuschlag abgeschlossen. Die Elvia vergütete der Leasingfirma für das inzwischen sechs Jahre alte Fahrzeug beinahe 30'000 Franken. Beier ging leer aus.

Alles in allem kassierte die PS für den Wagen viermal mehr, als sie bezahlt hatte. Doch den Vorwurf, sich auf Kosten von zwei Leasingnehmern massiv bereichert zu haben, will die Firma nicht gelten lassen. «Nach Würdigung des Sachverhalts», so lässt die PS gegenüber dem Beobachter wissen, «sind wir der Ansicht, dass Herr Treier ein Rückforderungsrecht gegen uns nicht geltend machen kann.» Darüber wird nun der Richter zu entscheiden haben.

Ein klarer Fall für die Justiz
Bereits entschieden hat das Bezirksgericht Arlesheim im Fall von André Noser (Name geändert). Als dieser eine Stelle als Vertragsfahrer gefunden hatte, kam er in Kontakt mit der Firma PS Finanz und Leasing, weil der vorherige Chauffeur den Kleintransporter bei ihr geleast hatte. Noser wollte das Fahrzeug aber nicht mieten, sondern ratenweise abzahlen. Da mischte sich Franco Scoca von der PAS Consulting in Oberwil BL ein. Mit Hilfe der PS in Therwil wurde ein Leasingvertrag über 30'000 Franken abgeschlossen. Nachdem Noser für Kaution, Beraterhonorar, Bearbeitungsgebühr und Raten 37'000 Franken bezahlt hatte, verlangte er die Eigentumsübertragung des Transporters. Dazu sei – so die Antwort der PS – noch eine Zahlung von 17'500 Franken nötig.

Noser zahlte nichts mehr, und die PS holte das Fahrzeug am Wohnort von Noser heimlich ab. Sein Anwalt Dieter Thommen klagte gegen die PS und gegen Franco Scoca. Das Gericht verurteilte die PS und die PAS solidarisch zur Rückzahlung von rund 20'000 Franken und zur Übernahme aller Gerichts- und Parteikosten.

Verwirrspiel mit Verträgen
Wie unzimperlich PS und PAS gemeinsam vorgehen, musste auch der im Tessin lebende Erwin Koller (Name geändert) erfahren. Als er dringend Geld benötigte, kam es zu einem eigenartigen, in der Branche aber nicht unbekannten Deal. Koller verhandelte am Telefon mit einem PS-Mitarbeiter über einen Kredit von 7000 Franken. Abgeschlossen wurde ein Leasingvertrag über rund 11'000 Franken für das Auto von Kollers Frau – «sale and lease back» nennt sich die Methode zur Kreditbeschaffung. Koller erhielt seine 7000 Franken und zahlte in zwei Jahren gut 9000 Franken zurück. Als er die Zahlungen einstellte, forderte die PS weitere Raten oder die Rückgabe des Autos. Begründung: Die PAS habe den Wagen für 11'000 Franken Kollers Ehefrau abgekauft.

Falsch. Koller hatte nie mit der PAS verhandelt, das Fahrzeug blieb stets im Tessin, und von einem Kaufvertrag war ebenfalls keine Rede. Ein klarer Fall für Kollers Anwalt Peter Rothenbühler: «Hier sollte bloss verschleiert werden, dass es sich um ein Kleinkreditgeschäft handelt.»