Die Rechnung, die Mitte August in seiner Zahnarztpraxis landet, macht Wolfgang Müller stutzig. Sie kommt von einer DataLogic solutions GmbH – von der Firma hat er noch nie gehört. Bezahlen soll er für einen Eintrag seiner Praxis im Firmenregister von Cata.ch, das ihm auch nichts sagt.

Bei genauerem Hinsehen fällt Müller auf, dass die Rechnung unseriös wirkt. Sie ist mit der Überschrift «Abrechnung» versehen, obwohl es sich um eine zukünftige Zeitperiode handelt. Auch die Verpixelung von Logo und Schrift lassen ihn ahnen, dass etwas nicht stimmt.

Cata.ch präsentiert sich als öffentliches Firmenverzeichnis. Was das Unternehmen genau bietet und was die Vorteile eines Registereintrags sind, bleibt auch nach Konsultation der Website unklar. Dazu tragen auch die vielen Schreibfehler bei.

Glimpflich davongekommen

Bei den versandten Briefen handelt es sich nicht um Rechnungen auf Vertragsbasis, sondern lediglich um Offerten zum Vertragsschluss. Wer mit Cata.ch nie einen Vertrag eingegangen ist, schuldet nichts. Das bemerkt auch Wolfgang Müller, als er sich das Kleingedruckte anschaut. Dort steht, dass nur bezahlen muss, wer den Eintrag im Register von Cata.ch auf den Premium-Status erweitern möchte. Sollte das nicht der Fall sein, sei die Rechnung hinfällig.

«Zum Glück landet in meiner Praxis jede einzelne Rechnung auf meinem Schreibtisch, bevor sie bezahlt wird», meint Müller. Sonst wäre er möglicherweise ein Abo eingegangen, ohne das zu wollen – und um 393 Franken ärmer. Er weiss, dass er glimpflich davongekommen ist.

«Wenn das Sekretariat einmal nicht so genau hinschaut, ist eine solche Rechnung im Alltagsstress schnell bezahlt, und man sieht das Geld wohl kaum wieder.» Ähnlich wie er erlebten es zwei weitere Beobachter-Abonnentinnen: Auch sie haben die Rechnung nicht bezahlt, waren aber unsicher, ob das Konsequenzen – etwa eine Betreibung – haben könnte.

Was können Betroffene tun?

«Es ist rechtswidrig, solche Rechnungen zu verschicken – es verstösst gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)», sagt Beobachter-Expertin Julia Gubler. Betroffene müssen auf solche Schreiben nicht reagieren. Sie können aber eine Strafanzeige einreichen sowie beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) eine Beschwerde platzieren.

Das ist wichtig: «Wir registrieren Beschwerden und können allenfalls Zivilklagen oder Strafanträge gegen Personen oder Firmen einreichen, die das UWG missachten», sagt Mediensprecher Hugo Wyler. Dafür sei das Seco aber auf eine Mehrzahl von Meldungen als Beweismittel angewiesen.

In letzter Zeit seien etliche Beschwerden wegen Adressbuchschwindel eingegangen, auch mehrere zu Cata.ch. Solchen Unternehmen das Handwerk zu legen, ist laut Seco schwierig. So schnell wie sie auftauchen, tauchen sie oft auch wieder ab – und operieren unter falschen Namen und Adressen.

Von Cata.ch kam auf Anfrage keine Stellungnahme. Wolfgang Müller wird seine Rechnungen auch in Zukunft genau prüfen.