Die Kunden der Fitnesskette Let’s Go profitieren von verbesserten Vertragsbedingungen. In Zukunft können sie selber bestimmen, ob sie wollen, dass sich ihr Vertrag am Ende der Laufzeit automatisch verlängert oder nicht. Sie haben zudem ein Kündigungsrecht und erhalten die Abogebühr anteilmässig zurück, wenn sie aus medizinischen Gründen nicht mehr trainieren können oder wegziehen. Sie dürfen ihr Abo auch jemandem weiterverkaufen, wenn sie selber nicht mehr trainieren wollen. Und wenn beim Training ein Unfall passiert, ist klar geregelt, wofür das Fitnessstudio haftet.

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Alle vier kritisierten Punkte geändert

Damit reagiert Let’s Go auf eine gemeinsame Aktion der Allianz der Konsumentenschutzorganisationen und des Beobachters für fairere Vertragsbedingungen in den Schweizer Fitnessstudios (siehe «Power für faire Verträge» im Beobachter 6/2015). Die Fitnesskette, die zwischen Biel und Genf insgesamt 29 Studios betreibt, ändert ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen in allen vier von der Allianz kritisierten Punkten und setzt damit die Konkurrenz in der Branche unter Druck.

Diese vier Punkte wurden angepasst:

  • Das Fitnessabo verlängert sich nicht mehr automatisch.
  • Wenn beim Training ein Unfall passiert, dann ist klar definiert, wofür das Fitnessstudio haftet.
  • Das Fitnessabo darf an eine andere Person übertragen werden.
  • Es gibt ein Kündigungsrecht und eine anteilsmässige Rückerstattung, wenn aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr trainiert werden kann.

Die meisten Betreiber von Fitnessstudios haben diese wichtigen Vertragspunkte nämlich bislang deutlich zuungunsten der Konsumenten geregelt. «Wir gehen davon aus, dass das Einlenken von Let’s Go Signalwirkung auf die Branche hat», sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS).

Das ist nötig, denn zunächst beschränkte sich die Mehrzahl der grossen Fitnesscenter auf kleinere Korrekturen. Die Anbieter Discountfit und Silhouette reagierten auf zwei Einschreibebriefe überhaupt nicht.

Darum haben nun alle 17 Betreiber von Fitnessketten, die der Beobachter und der Konsumentenschutz schon Mitte März angeschrieben hatten, nochmals Post erhalten mit der Aufforderung, dem guten Beispiel von Let’s Go zu folgen. Damit die Kunden im Fitnessstudio ihre Muskeln trainieren können – und nicht vom Studio an die Wand gedrückt werden.

Unfaire AGB

Ob Mobiltelefon oder Flugticket – wer einen Vertrag abschliesst, muss sein Einverständnis in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geben. Nicht immer entsprechen diese dem Gesetz, weshalb der Beobachter schon mehrere Male intervenierte. Unser Dossier «Unfaire AGB» zeigt die Erfolge des Beobachters.

Quelle: 123RF