Altbekannte Werbemethoden
Onecom verspricht billiges Telefonieren. Der Firmenname ist neu, altbekannt sind jedoch die aggressiven Verkaufsmethoden.
aktualisiert am 29. Oktober 2013 - 16:51 Uhr
Ines Schmid wehrt jede Woche Werbeanrufe ab: «Manchmal läutet es drei-, viermal am Tag. Wein, Olivenöl – alles wollen die verkaufen. Ich sage immer Nein.» Doch im August sagte sie Ja. Weil sie glaubte, die Swisscom am Apparat zu haben. Stutzig wurde sie erst, als sie Post von einer Onecom GmbH in Winterthur bekam: «Herzlichen Glückwunsch. Sie sind ein neuer Kunde bei der Onecom und können 24 Monate günstiger telefonieren.»
Onecom ist ein neuer Name im Kreis der Telekomanbieter. Die Firma ruft Leute zu Hause an und verkauft billiges Telefonieren. Wer dabei irgendwann Ja sagt, wechselt als Kunde zu Onecom.
Um zu prüfen, ob Ines Schmid am Telefon tatsächlich einen solchen Vertrag abgeschlossen hat, hat sich der Beobachter eine Aufnahme des Gesprächs angehört. Die Onecom-Mitarbeiterin stellt sich nicht mit Firmennamen vor. Zuerst nennt sie zweimal das Wort «Swisscom», bevor sie nach etwa zwei Minuten erstmals «Onecom» sagt. Als sie hört, dass Schmid regelmässig nach Italien telefoniert, verspricht sie: «Sie bekommen zwei Jahre jeden Monat eine Stunde gratis.» Nur wenn Schmid mehr telefoniere, koste es 9 Rappen. Dann ist Ines Schmid aufgefordert, Name, Nachname, Adresse und Geburtsdatum zu nennen. «Und am Ende mit Ja bestätigen, damit Sie gratis telefonieren dürfen, ok?» Erst nach diesem Prozedere heisst es ausdrücklich: «Alle Ihre Telefongespräche werden für eine Mindestdauer von 24 Monaten über das Netz von Onecom erfolgen. Sie anerkennen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.»
Für Arben Ademi, Geschäftsführer von Onecom, ist der Vertrag mit Ines Schmid «gültig zustande gekommen», auch weil die Kundin einen Brief erhalten habe, der alles erkläre. Doch auf diese Weise entsteht kein Vertrag. Es fehlt das verständliche Angebot: Wer bietet was zu welchem Preis an? Und es fehlt anschliessend eine Zusage zu diesen wesentlichen Vertragsbestandteilen. Ines Schmid kann also den Onecom-Vertrag anfechten und muss die von Onecom angekündigte Konventionalstrafe von 289 Franken nicht zahlen.