Grundsätzlich nicht. Die erste Voraussetzung ist erfüllt: Es gibt eine gesetzliche Grundlage für die Gebühr Serafe Das sollten Sie zur Gebühr wissen in der Radio- und Fernsehverordnung. Doch es hapert bei der zweiten Voraussetzung: dass Sie die erste Rechnung bekommen oder die Annahme des Briefs verweigert haben. Beweisen muss diese Tatsache die Schweizerische Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe (Serafe) – weil sie daraus ihr Recht auf fünf Franken Mahngebühr ableitet.

Was genau passiert ist, lässt sich kaum rekonstruieren. Das zeigt der Fall, den «Kassensturz Espresso» recherchiert hat. Auch dort ist die erste Rechnung nie angekommen. Bekannt ist, dass die Post der Serafe den Code 80 gemeldet hat. Der bedeutet: «Adresse korrekt, Annahme verweigert». Das vermerkt die Post auf dem Couvert. Doch solche Couverts werden vernichtet – die Serafe kann sie nicht aufbewahren, es wären schlicht zu viele. Und die Kundin hatte nie eine Sendung der Serafe abgelehnt.

Es ist entscheidend, aus welchem Grund die erste Rechnung nicht angekommen ist. Wenn Kunden den Brief nicht annehmen, sind sie schuld und müssen die Mahngebühr zahlen. Falls die Post etwas falsch gemacht hat, ist die Gebühr nicht geschuldet. Fehler der Post muss sich die Serafe anrechnen lassen – denn die Post ist ihre Hilfsperson.

Wer muss was beweisen können?

Wie auch immer: Die Serafe trägt die Beweislast und muss belegen, dass die erste Rechnung bei Ihnen angekommen ist oder Sie diese abgelehnt haben. Ein Beweis wäre das Couvert, auf dem die Post den Code vermerkt hat – doch das existiert nicht mehr. Genügt es als Beweis, dass die Post den Code 80 gemeldet hat? Das müsste letztlich ein Gericht entscheiden.

Bis dahin gilt: Falls Sie die erste Rechnung nie bekommen haben, können Sie die fünf Franken abziehen und den Rest einzahlen Serafe Warum zahlen wir so viel? . Wichtig: Sie müssen der Serafe mitteilen, weshalb Sie die Mahngebühr nicht schulden, am besten schriftlich. Halten Sie fest, dass Sie die Mahngebühr zahlen, wenn man Ihnen Beweise liefert.

Übrigens gilt hier das Gleiche wie überall: zwei Juristinnen, zwei Meinungen. So kam «Kassensturz Espresso» zum Schluss, dass die Mahngebühr geschuldet ist.
 

Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde seit der Veröffentlichung geringfügig am 23. Februar präzisiert.

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Welche Daten fliessen von den Einwohnerkontrollen zur Serafe? Müssen auch Untermieter eine Abgabe leisten? Und innert welcher Frist muss man die Jahres- oder Teilrechnung bezahlen? Eine übersichtliche Zusammenstellung finden Sie als Beobachter-Abonnentin oder -Abonnent im Merkblatt «Abgabe für Radio und Fernsehen (Serafe)».

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