Rechtlich ist die Lage klar: Der Detailhandel hat keine Verkaufspflicht. Wenn Sie sich also an der Kasse weigern, Ihren Ausweis zu zeigen, dann wird Ihnen das Geschäft auch keinen Alkohol verkaufen. «Es ist nicht unsere Absicht, Kunden zu belästigen» sagt Coop-Mediensprecher Ramon Gander auf Anfrage des Beobachters. «Da wir jedoch den Jugendschutz sehr ernst nehmen, muss auch ab und zu jemand die ID vorweisen, der nicht erst kürzlich seinen 18. Geburtstag gefeiert hat.»

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Es drohen happige Bussen

In der Tat sind die Detailhändler von Gesetzes wegen dazu angehalten, im Zweifelsfall den Ausweis zu verlangen. In der Schweiz dürfen Getränke mit leichtem Alkoholgehalt wie Bier oder Wein an Jugendliche ab 16 Jahren verkauft werden, alles andere erst ab 18 Jahren.

Wenn eine Verkaufsstelle dabei erwischt wird, wie sie diese gesetzlichen Vorgaben bricht, dann sieht das Bundesgesetz über die gebrannten Wasser (Alkoholgesetz) eine Busse von bis zu 10'000 Franken vor. Ist die Person unter 16, dann handelt es sich um ein Vergehen, dass sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren gebüsst werden kann. Bestraft wird normalerweise der fehlbare Verkäufer, und nicht der Ladeninhaber. Das erklärt, warum das Kassenpersonal lieber zuviel als zuwenig nach dem Ausweis fragt.

Fazit: Erachten Sie es als Kompliment, wenn Sie auch mit über 30 noch nach dem Ausweis gefragt werden.