Die Kinder müssen ab nächstem Schuljahr wohl selbst schauen, wie sie die teils mehr als fünf Kilometer Schulweg bis ins Zentrum von Buttisholz LU meistern. Betroffen sind Schülerinnen und Schüler aus den Weilern Eistock, Loch oder Guggenhusen.

25 Jahre lang fuhr ein Ehepaar aus der Gegend den Schulbus und sammelte die Kinder täglich ein. Als das Paar in den Ruhestand trat, beauftragte die Gemeinde die Firma Eurobus AG aus Ruswil mit dem Fahrdienst. Doch Ende Schuljahr soll damit Schluss sein, berichtet die «Luzerner Zeitung». 

«Kosten stehen in keinem Verhältnis»

«Das Angebot entspricht nicht unseren Vorstellungen», schrieb der Gemeinderat an die Eltern. Gemeindepräsident Franz Zemp sagte gegenüber der «Luzerner Zeitung»: «Die Kosten stehen in keinem Verhältnis zur Anzahl Kinder, die transportiert werden müssen.» 13 Kinder nutzen derzeit den Schulbus. 

Künftig sollen die Kinder mit dem Velo in die Schule fahren, findet die Gemeinde. Oder die Eltern sollen sie fahren. Eltern jüngerer Kinder sollen dafür eine finanzielle Entschädigung erhalten. Für ältere Kinder sei der Schulweg «nach erfolgreichem Bestehen der Fahrradprüfung auf dem ganzen Gemeindegebiet zumutbar», heisst es im Schreiben an die Eltern weiter.

Eltern weigern sich

Die Eltern wollen nicht mitmachen – und haben die Interessengemeinschaft IG Schulbus Berg gegründet. Die Gemeinde sei verpflichtet, schulpflichtige Kinder zuverlässig und zeitgerecht zur Schule hin- und zurückzubringen, schreiben sie in einem Brief an Schulleitung und Gemeinde. Es sei nicht zumutbar für die Kinder, den Schulweg allein zu meistern – auch nach bestandener Veloprüfung. Die Fahrzeit für den Nachhauseweg betrage 30 bis 40 Minuten.  

«Bei schlechter Witterung und während der Wintermonate bei begrenzter Schneeräumung und glatten Strassenverhältnissen ist das den Kindern kaum zumutbar», so die IG. Die Beförderung werde einfach auf die Eltern abgeschoben, die Entschädigung dafür sei viel zu klein.

«Ein Schulbus muss nicht zur Verfügung gestellt werden.»

Daniela Bleiker, Beobachter-Rechtsexpertin

Juristisch haben die Eltern jedoch einen schweren Stand. Beobachter-Rechtsexpertin Daniela Bleiker sagt: «Rein rechtlich kann das die Gemeinde schon so machen, dass sie die Eltern entschädigen. Ein Schulbus muss nicht zur Verfügung gestellt werden, das steht in keinem Schulgesetz.» 

Zudem: Das Bundesgericht hat schon mehrmals entschieden, dass ein Schulweg von bis zu 40 Minuten zumutbar ist. «Hier sind sogar nur die älteren Kinder betroffen, rechtlich wird hier wohl nicht viel zu rütteln sein.» Trotzdem müsse sich die Gemeinde um eine gute Lösung bemühen. «Dafür steht sie in der Verantwortung.»

Das letzte Wort ist in Buttisholz noch nicht gesprochen. «Wir möchten für alle eine passende Lösung finden», beteuert Gemeindepräsident Franz Zemp gegenüber der «Luzerner Zeitung». Der Gemeinderat habe sich mit der Eurobus AG bereits ausgetauscht, und ein Gespräch mit den Betroffenen stehe an.


Wie Sie sich für sichere Schulwege einsetzen können, lesen Sie hier.