Der alte Hausarzt geht in Pension, die Patientendossiers übergibt er seinem Nachfolger oder gleich den Patienten, wenn sie das verlangen. So will es das Gesetz. Und so ist gewährleistet, dass Ärzte ihre Diagnosen und Behandlungen auf den vollständigen Krankengeschichten ihrer Patienten aufbauen können. 

In den meisten Fällen klappt die Übergabe. Doch seit der Pleite einer ganzen Kette von Hausarztpraxen in mehreren Kantonen warten viele Patientinnen und Patienten noch immer auf ihre digitalen Akten.