Sans-Papiers - sie werden auch Papierlose oder Illegale genannt - sind Ausländerinnen und Ausländer, die ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz leben. Es sind nicht etwa Menschen, die über keinen Pass verfügen. Es geht einzig um die fehlende Aufenthaltsbewilligung - deshalb «sans papier».

Sans-Papiers teilen sich in drei Gruppen auf: Die grösste Gruppe reiste illegal in die Schweiz ein, um hier zu arbeiten - im Bewusstsein, dass sie keine Chance haben, auf legalem Weg zu einer Bewilligung zu kommen. Die zweite Gruppe hat ihr Aufenthaltsrecht verloren, die dritte Gruppe sind Asylbewerber, deren Gesuch abgelehnt wurde.

Zwischen 80'000 und 180'000 Sans-Papiers, mehrheitlich Frauen, leben in der Schweiz. Sie arbeiten oft für wenig Geld in den Branchen Hausarbeit, Reinigung, Landwirtschaft, Gast-, Bau- und Sexgewerbe. Das Gesetz sieht zwar vor, dass sie das Land sofort verlassen müssen. Viele arbeiten jedoch bereits seit mehreren Jahren hier. Wer von der Polizei erwischt wird, muss mit Busse oder Gefängnis und Ausweisung rechnen.

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Auch Sans-Papiers haben Rechte

Den Sans-Papiers stehen jene Rechte zu, die nicht an einen Aufenthaltsstatus gebunden sind. Kinder dürfen Kindergarten und die obligatorische Schule besuchen, in einzelnen Kantonen auch das Gymnasium. Berufslehren sind jedoch nicht möglich. Bei Arbeitsverhältnissen gilt schweizerisches Arbeitsrecht. Sans-Papiers können sich krankenversichern, wobei Kassen und Spitäler der Geheimhaltungspflicht unterstehen. Auch Schulen dürfen der Polizei keine Daten melden. Sans-Papiers bezahlen Quellensteuern und haben das Recht, bei den Sozialversicherungen angemeldet zu werden, ohne dass ihre Daten an die Polizei weitergeleitet werden. Liegt ein «schwerwiegender persönlicher Härtefall» vor, ist für Sans-Papiers - in der Regel aber nicht für abgewiesene Asylbewerber - nach mindestens vier Jahren eine Legalisierung des Aufenthalts möglich. Nur für ganz wenige erfüllt sich aber dieser Traum.