Worüber stimmen wir am 13. Juni ab?

Am 7. Januar 2015 drangen zwei Maskierte in die Redaktion der französischen Satirezeitschrift «Charlie Hebdo» in Paris ein. Beim islamistisch motivierten Terroranschlag starben zwölf Menschen, an den nächsten beiden Tagen kam es zu weiteren Ermordungen. Als Folge dieser Attentate verschärften zahlreiche europäische Länder ihre Gesetze zur Terrorismusbekämpfung. Auch die Schweiz verabschiedete im Herbst 2015 eine dahingehende Strategie. Seit 2017 besteht ein Nationaler Aktionsplan (NAP) zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus. Zudem erlaubt das Nachrichtendienstgesetz Überwachungsmassnahmen, durch die Bedrohungen frühzeitig erkannt werden sollen.

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Die Möglichkeiten, terroristische Gefahren präventiv anzugehen, sind aber beschränkt. Einschreiten kann die Polizei erst dann, wenn es bereits zu einer Straftat gekommen ist. Das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT, auch Polizeimassnahmen-Gesetz oder Anti-Terror-Gesetz genannt) soll das ändern.

Die Abstimmungsfrage lautet:
Wollen Sie das Bundesgesetz vom 25. September 2020 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) annehmen?

Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja. Zu den Befürwortern zählen die SVP, FDP, EVP und Die Mitte. Gegen das Gesetz sprachen sich die SP, die Grünen und die Grünliberalen aus.

 

Weshalb kam es zum Referendum?

Gleich zwei Komitees setzen sich gegen das PMT ein: Hinter dem Komitee «Nein zur Präventivstrafe» stehen die Jungen Grünen, die Juso, die Jungen Grünliberalen und die Piratenpartei. Ein zweites Komitee bildet die Bürgerbewegung «Freunde der Verfassung». Am 3. März 2021 informierte der Bundesrat darüber, dass das Referendum offiziell zustande gekommen ist.

«Die Schweiz braucht eine effiziente und starke Terrorismusbekämpfung», finden auch die Gegner. Sie sind aber der Meinung, dass das PMT der falsche Weg ist. Ihre wichtigsten Argumente sind:

  • Das PMT gehe von einer schwammigen Terrorismusdefinition aus: Neu müsste eine Straftat weder geplant noch ausgeführt werden. Verdächtig sei theoretisch jeder – das Gesetz öffne Tür und Tor für Willkür. Deshalb sprechen die Gegner vom «Willkür-Paragraphen».
  • Das PMT verstosse sowohl gegen die Europäische Menschenrechtskonvention als auch gegen die UN-Kinderrechtskonvention (siehe Verletzen die Massnahmen Grund- und Menschenrechte? und Wie sieht es mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen aus?).
  • Das PMT sei ein Risiko für die Gewaltenteilung: Die Polizei könnte bei einem Verdacht ohne gerichtliche Genehmigung Massnahmen anordnen und auch umsetzen.
  • Das PMT schade dem Ansehen der Schweiz, da es zum Vorbild für autoritäre Staaten werden könnte.


Im parlamentarischen Prozess sprachen sich über 50 Rechtsexpertinnen, die Menschenrechtskommissarin des Europarates, fünf Uno-Sonderberichterstatter und weitere Uno-Experten gegen die Gesetzesvorlage aus. Zu den Kritikerinnen gehören zudem diverse NGOs wie etwa Amnesty International, Menschenrechte Schweiz, grundrechte.ch und das Netzwerk Kinderrechte Schweiz.

 

Wer gilt als «Terroristischer Gefährder»?

Eine Person, die höchstwahrscheinlich eine terroristische Aktivität ausüben wird. Eine solche definiert das PMT-Gesetz so: «Bestrebungen zur Beeinflussung oder Veränderung der staatlichen Ordnung, die durch die Begehung oder Androhung von schweren Straftaten oder mit der Verbreitung von Furcht und Schrecken verwirklicht oder begünstigt werden sollen.»

Im Abstimmungsbüchlein ist folgendes Beispiel aufgeführt: «Eine Person wurde wegen Beteiligung an einer terroristischen Organisation verurteilt. Während des Strafvollzugs und nach der Entlassung zeigt sich, dass sie Terrorismus nach wie vor befürwortet. Die Person hat sich zwar noch nicht wieder strafbar gemacht, es bestehen aber konkrete und aktuelle Anhaltspunkte, dass sie eine terroristische Tat ausüben wird. Sie nimmt erneut Kontakt zu mutmasslichen Mitgliedern einer terroristischen Gruppierung auf. Gleichzeitig gibt es Hinweise, dass die Person versuchen will, in ein Konfliktgebiet zu reisen. Mit dem neuen Gesetz kann das Bundesamt für Polizei (Fedpol) ein Ausreiseverbot und eine Meldepflicht anordnen und die Person verpflichten, regelmässig an Gesprächen teilzunehmen.»

Laut den Gegnern sind die Fälle aber nicht immer so klar. Verdachte basieren in der Regel auf Datenspuren – der Algorithmus entscheidet, wer ein möglicher Gefährder ist. Die Konsequenzen erklärt Sanija Ameti, Juristin und JGLP-Politikerin, im Gespräch mit der «Republik»: Es sei unklar, wann jemand in der «nationalen Gefährderdatenbank» lande und mit welchen Statistiken die Algorithmen gefüttert werden. «Denn das ist schliesslich das Geschäftsgeheimnis jener privaten Firmen, welche diese Prognostikprogramme an die Polizeibehörden verkaufen.» Genügt es zum Beispiel, auf den falschen Webseiten zu surfen? Als Journalist mit den falschen Leuten zu sprechen? Als Politikerin falsche Werte zu vertreten? «Ich heisse Sanija, ich komme aus einer muslimischen Familie, ich bin politisch aktiv, ich habe das Referendum gegen dieses Gesetz ergriffen und habe eine grosse Klappe – bin ich verdächtig?», fragt Ameti im Artikel.

Es komme zu einer Umkehrung der Beweislast: Verdächtige müssten aktiv beweisen können, dass sie auch in Zukunft keine Straftat begehen werden. Die Unschuldsvermutung gelte nicht mehr.

 

Welche Massnahmen darf die Polizei laut PMT treffen?

Besteht ein Verdacht, kann dieser durch den Kanton, den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) oder die Gemeinde gemeldet werden. In einem Gespräch prüft die Polizei, ob eine Gefahr von der gemeldeten Person ausgeht. Wenn möglich kommen milde Massnahmen wie etwa psychologische Betreuung oder Beschäftigungsprogramme zum Einsatz. Erst wenn alle kantonalen Massnahmen ausgeschöpft sind und nichts bringen, können Kantone beim Bundesamt für Polizei (Fedpol) PMT-Massnahmen beantragen. Diese werden verhängt, wenn aktuelle, konkrete Anhaltspunkte für eine terroristische Gefahr bestehen. Das Fedpol geht von «wenigen Dutzend Fällen pro Jahr» aus.

Zu den neuen Massnahmen gehören:

  • In regelmässigen Gesprächen wird geprüft, ob die Person gefährlich ist und ob sie ihr Verhalten ändert (Gesprächsteilnahmepflicht).
  • Die Person wird durch ein Kontaktverbot von einem radikalisierten Umfeld ferngehalten.
  • Ein Ausreiseverbot soll verhindern, dass die Person im Ausland oder in einem Konfliktgebiet terroristisch aktiv wird.
  • Die Person muss sich regelmässig bei einer bestimmten Behörde melden (Meldepflicht).
  • Der Bewegungsradius der Person wird eingeschränkt – sie darf bestimmte Orte nicht mehr betreten oder verlassen. Im äussersten Fall kann ein Hausarrest verordnet werden – allerdings nur, wenn eine erhebliche Gefahr besteht und der Hausarrest vom Zwangsmassnahmengericht des Kantons Bern bewilligt wird.
  • Haft und Ausschaffung ausländischer Staatsangehöriger.


Alle Massnahmen sind zeitlich befristet und können vom Bundesverwaltungsgericht überprüft werden.

 

Verletzen die Massnahmen Grund- und Menschenrechte?

Die Massnahmen greifen in mehrere Grund- und Menschenrechte ein – das räumt der Bund ein. Die Rechtsstaatlichkeit sei aber trotzdem gewährleistet: «Der Hausarrest muss von einem Gericht genehmigt werden, und sämtliche Massnahmen können nachträglich beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.»

Die Gegner sehen das anders: «Das extreme PMT bricht die Bundesverfassung, verletzt Menschenrechte, produziert Extremismus und schützt niemanden», heisst es im Abstimmungsbüchlein. Zum Beispiel garantiere Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Recht auf Freiheit und Sicherheit. Dieses Recht sei aber massiv verletzt, wenn die Polizei die Bewegungsfreiheit von Personen einschränke, die keine Straftat begangen haben.

«Die Schweiz signalisiert anderen Staaten, dass breite, vage, unpräzise und interpretierbare Definitionen von Terrorismus zulässig und statthaft sind. Und das ist extrem gefährlich. Denn die Geschichte zeigt, dass dies den Boden legt für Autoritarismus», sagt die Uno-Sonderbeauftragte Fionnuala Ní Aoláin in der «Republik». Andere Uno-Experten stützen die Aussage: Das PMT werde «zwangsläufig zu einem ernsthaften Schandfleck für die Schweiz, die ansonsten eine lange humanitäre Tradition pflege».

 

Wie sieht es mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen aus?

PMT-Massnahmen dürfen bereits gegen Kinder ab 12 Jahren getroffen werden, ein Hausarrest ist ab 15 Jahren möglich. «Kinder und besonders Pubertierende sind je nach Lebenssituation besonders empfänglich für radikale Ideologien», erklärt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD. So seien die jüngsten Dschihad-Reisenden beim Verlassen der Schweiz zum Beispiel erst 15 und 16 Jahre alt gewesen. Prävention sei wichtig, um junge Menschen «vor den enormen negativen Auswirkungen einer terroristischen Straftat auf ihren gesamten weiteren Lebenslauf» zu bewahren.

Laut den Gegnern steht das PMT im Widerspruch zur UN-Kinderrechtskonvention, «da die Massnahmen nur schwer mit dem übergeordneten Interesse des Kindeswohls in Einklang zu bringen sind», wie es im offenen Brief der Rechtsexpertinnen heisst. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz kritisiert vor allem die Altersgrenze für Zwangsmassnahmen: «Die grundrechtlich grenzwertigen präventiven Massnahmen können auch gegen Minderjährige verhängt werden.»

 

Ist Terrorismus in der Schweiz überhaupt ein Thema?

Ja. Der Nachrichtendienst des Bundes schätzt die Gefahr terroristischer Bedrohungen seit 2015 als erhöht ein. Zahlreiche Personen wurden in den vergangenen Jahren wegen Terrorismus verurteilt, bei der Bundesanwaltschaft laufen zurzeit 80 Terror-Strafverfahren.

Das EJPD nennt konkrete Beispiele:

  • Im Herbst 2020 kam es in der Schweiz zu zwei Messerattacken. Im September wurde im waadtländischen Morges ein 29-jähriger Portugiese erstochen, im November wurden in Lugano zwei Frauen schwer verletzt. Bei beiden Vorfällen vermutet die Polizei einen terroristischen Hintergrund.
  • Im November 2020 wurden bei einem terroristischen Amoklauf in Wien vier Personen getötet und 23 weitere verletzt. Die Bundesanwaltschaft ermittelt seither gegen zwei Schweizer, die Kontakt zu den Tätern hatten.

 

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Jasmine Helbling, Redaktorin
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