Wenn es um von Brüssel verordnete Regelungen geht, sehen wir schnell das Ziel bedroht, in unserem Land möglichst selbstverantwortlich und mit Augenmass entscheiden zu können. Zu Recht widersetzen wir uns in vielen Bereichen EU-Anordnungen, die unsere Freiheit zu sehr einengen könnten. 

  • Wir sind nach wie vor skeptisch gegenüber einer kaum steuerbaren Personenfreizügigkeit. 
  • Wir bringen Vorbehalte an gegenüber dem geplanten institutionellen Rahmenabkommen, das unsere Selbstbestimmung begrenzen würde. 
  • Und wir wehren uns gegen die drohende Unionsbürgerrichtlinie, die deutlich höhere Sozialkosten zur Folge hätte.

Jetzt also will uns Brüssel auch noch vorgeben, wie wir es mit den Waffen zu halten haben, diesem «Hauptattribut des freien Mannes», wie der Frankfurter Freiherr Friedrich Wilhelm Ellrodt 1823 schrieb. Er warnte, nur wer sich mit der Waffe zu verteidigen wisse, könne sich gegen drohende Unterjochung wehren.

Niemand wird entwaffnet

Sind wir also gut beraten, der EU die Stirn zu bieten und deren «Entwaffnungsdiktat» am 19. Mai abzulehnen, wie das die Gegner der Vorlage Neues Waffengesetz Schweizer Schützen fürchten um ihre Freiheit fordern?

Nein. Es ist, gerade vor dem Hintergrund des Anschlags von Christchurch in Neuseeland, schlicht sinnvoll, möglichst viele Waffen und deren Besitzer zu erfassen und zu identifizieren. Auch um ein Zeichen zu setzen, dass wir alles dafür tun, damit Waffen nicht in falsche Hände geraten können.

Die Vorlage macht Waffenbesitz damit nicht «vom Recht zum Privileg», wie die Gegner behaupten. Selbst wer seine Ordonanzwaffe nach dem Militärdienst zuhause behalten möchte, kann dies weiterhin tun. Wie viele der in Schweizer Haushalten lagernden geschätzten 2,4 Millionen Waffen in die Kategorie fallen, deren Besitz nachträglich registriert werden müsste, ist unklar, aber sicher kein Grund, das Gesetz abzulehnen Keller-Sutter zum Waffenrecht «Wir folgen keinem EU-Diktat» . Neu ist im Wesentlichen nur, dass man halbautomatische Waffen nur noch mit Ausnahmebewilligung erhält, was für Sportschützen problemlos möglich bleibt.

Es droht ein Schuss ins Knie

Die Schweiz steht im Clinch mit der EU über das institutionelle Rahmenabkommen. Wir sollten unsere Verhandlungsposition für möglichst weite Handlungsfreiheiten in diesem Bereich nicht unnötig gefährden durch die Opposition gegen ein Waffenrecht, in dem die Schweiz einige Sonderrechte durchsetzen konnte.

Das wichtigste Argument für das verschärfte Waffenrecht bleibt aber die real drohende Gefahr, dass die Schweiz bei einem Nein zur Vorlage schon nach drei Monaten aus dem Schengen-Dublin-Abkommen ausgeschlossen werden könnte. Das wäre buchstäblich ein Schuss ins eigene Knie. In einer Studie der Ecoplan AG im Auftrag von Bundesrat und Parlament heisst es: «Ein Wegfall von Schengen/Dublin würde für die Schweiz einen Sicherheitsverlust bedeuten und die Attraktivität der Schweiz für Asylmigration erhöhen.» Der Bericht warnt, dass die Schweiz ohne den Schengen/Dublin-Austausch für das Jahr 2030 mit Einkommensverlusten von 4,7 bis 10,7 Milliarden Franken zu rechnen hätte.

Schweiz profitiert von Schengen

Auch wenn dies lediglich eine Hochrechnung ist und die Zahlen hoch gegriffen scheinen, steht fest, dass die Schweiz von der Zusammenarbeit profitiert. Die Schweizer Polizei macht täglich rund 300'000 Abfragen im Schengener Informationssystem und überstellt dank des Dublin-Abkommens viermal mehr Migranten an Erstasylstaaten, als sie im Gegenzug übernehmen muss. 

Die Zusammenarbeit zahlt sich also aus. Und sie steht in unserem eigenen Interesse für eine möglichst erfolgreiche Bekämpfung der internationalen Kriminalität und für die Sicherheit im eigenen Land. 

Aus all diesen Gründen tritt der Beobachter ganz klar für ein Ja zur «Umsetzung einer Änderung der EU-Waffenrichtlinie» ein und damit für die massvolle Verschärfung des Waffenrechts in der Schweiz.