Rechtslexikon

Stiftung


Veröffentlicht am 20. März 2020 - 10:51 Uhr

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Es gibt ganz verschiedene Arten von Stiftungen. Beispielsweise gemeinnützige Stiftungen (etwa Stiftung SOS Beobachter), Familienstiftungen, kirchliche Stiftungen, Personalvorsorgestiftungen, öffentlich-rechtliche Stiftungen und so weiter.

 

Zur Errichtung einer Stiftung bedarf es der Widmung eines Vermögens für einen besonderen Zweck. Der Zweck darf grundsätzlich frei gewählt werden, sogar ein wirtschaftlicher Zweck ist gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts zulässig. Er darf aber weder widerrechtlich noch unsittlich oder unmöglich sein. Das gewidmete Vermögen kann aus Geld, Wertpapieren, Sachwerten (zum Beispiel Liegenschaft), einem Unternehmen oder persönlichen Rechten (beispielsweise Recht an einem Patent) bestehen.

 

Die Stiftung muss (mit wenigen Ausnahmen) im Handelsregister eingetragen werden. Und ist sie einmal errichtet, kann sie durch den Gründer nicht mehr widerrufen werden.

 

Stiftungen werden in der Regel durch den Staat beaufsichtigt, und zwar je nach Ort ihrer Tätigkeit durch die Gemeinde, den Kanton oder den Bund. Die Aufsichtsbehörde überwacht, dass das Stiftungsvermögen seinem Zweck entsprechend verwaltet und verwendet wird.