Stichwort
Aussageverweigerung
Die Polizei kann jegliche Personen ohne besondere Formen und Fristen zur Befragung vorladen. Vorgeladene haben dabei das Recht der Aussageverweigerung. Von dem sollten Sie Gebrauch machen, mindestens so lange Sie nicht wissen, ob und was Ihnen zur Last gelegt wird. Denn nur schon wenn Sie erklären «ich kann mich nicht mehr erinnern» ist das eine Aussage. Und alles, was Sie sagen, wird protokolliert und kann Ihnen später vorgehalten werden. Bei einer solchen Ersteinvernahme haben Sie übrigens auch das Recht, eine Verteidigung aufzubieten oder eine amtliche Verteidigung zu beantragen. Zudem können Sie eine Übersetzerin oder einen Übersetzer verlangen.
aktualisiert am 06.04.2011Polizeivorladung
Muss die Polizei Auskunft geben?
Frage: Ich bin heute telefonisch von der Polizei zur Befragung vorgeladen worden – ohne zusätzliche Informationen. Bevor ich jedoch dorthin gehe, möchte ich wissen, worum es geht. Kann ich darauf bestehen?
Das neue Urteil
Schweigerecht verschwiegen
Ein Festgenommener legte ein Geständnis ab, ohne Wissen um das Schweigerecht. Das Urteil darf sich somit nicht auf das Geständnis stützen.
Zeugenaussagen
Lebenspartner dürfen Aussage verweigern
Zeugenaussagen sind eine Bürgerpflicht. Bei nahen Verwandten kann das Zeugnisverweigerungsrecht geltend gemacht werden. Dies gilt auch bei Konkubinatspaaren.
Kontrollen
Wie weit darf die Polizei gehen?
Was darf eigentlich die Polizei? Und was nicht? Wichtigster Grundsatz: Polizeiliche Eingriffe müssen immer verhältnismässig sein.





