Stichwort

Aussageverweigerung

Die Polizei kann jegliche Personen ohne besondere Formen und Fristen zur Befragung vorladen. Vorgeladene haben dabei das Recht der Aussageverweigerung. Von dem sollten Sie Gebrauch machen, mindestens so lange Sie nicht wissen, ob und was Ihnen zur Last gelegt wird. Denn nur schon wenn Sie erklären «ich kann mich nicht mehr erinnern» ist das eine Aussage. Und alles, was Sie sagen, wird protokolliert und kann Ihnen später vorgehalten werden. Bei einer solchen Ersteinvernahme haben Sie übrigens auch das Recht, eine Verteidigung aufzubieten oder eine amtliche Verteidigung zu beantragen. Zudem können Sie eine Übersetzerin oder einen Übersetzer verlangen.

 
 
  • Frage: Ich bin heute telefonisch von der Polizei zur Befragung vorgeladen worden – ohne zusätzliche Informationen. Bevor ich jedoch dorthin gehe, möchte ich wissen, worum es geht. Kann ich darauf bestehen?

    aktualisiert am 06.04.2011Polizeivorladung

    Muss die Polizei Auskunft geben?

    Frage: Ich bin heute telefonisch von der Polizei zur Befragung vorgeladen worden – ohne zusätzliche Informationen. Bevor ich jedoch dorthin gehe, möchte ich wissen, worum es geht. Kann ich darauf bestehen?

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