Den Schweizer Fliessgewässern geht es schlecht. Mehr als die Hälfte der Fisch- und Pflanzenarten gelten als gefährdet. Beeinträchtigt werden sie auch durch Kraftwerke. Stossend dabei: Hunderte kleine Wasserkraftwerke sind nicht dem Gewässerschutzgesetz unterstellt und nicht einmal ordentlich konzessioniert.

Diese Anlagen gibt es dank sogenannter ehehafter Rechte. Sie stammen aus vormodernen Zeiten, gelten unbefristet und stehen damit quer zur heutigen Rechtsordnung. Oft müssen sie nur minimale Mengen an Wasser durchfliessen lassen. Angesichts der geringen Energieproduktion sei der ökologische Schaden viel zu gross, kritisieren Umweltschützer. «Die ehehaften Rechte verletzen die Hoheit des Staates über die Gewässer und sind eine nicht zu rechtfertigende Privilegierung», sagt der Umweltjurist Michael Bütler.

Doch nun dürfte der Niedergang dieser Sonderrechte einsetzen. Der WWF hat vor Bundesgericht ein Urteil erwirkt: Die ehehaften Rechte seien «entschädigungslos abzulösen», die Anlagenbetreiber müssen «bei erster Gelegenheit» eine Konzession beantragen. Anlass war eine Einsprache gegen die Erneuerung eines Kraftwerks in Cham ZG.

Betroffen vom Leiturteil sind um die 200 Kleinwasserkraftwerke – von total rund 1500; genaue Zahlen gibt es nicht. Der WWF und die Branche selber schätzen die Zahl der Kraftwerke mit ehehaften Rechten auf 250, das Bundesamt für Umwelt auf mehr als 150. Allein im Kanton Bern sind es bis zu 100. Betrieben werden die Klein- und Kleinstanlagen oft von KMU oder Privaten. Insgesamt produzieren sie deutlich weniger als ein Prozent des Schweizer Stroms.

Gut für die Tier- und Pflanzenvielfalt

«Endlich müssen auch diese Anlagen das Gewässerschutzgesetz einhalten», freut sich WWF-Experte Dani Heusser. «Das heisst, dass die Restwassermengen erhöht werden und den Fischen der Durchgang erleichtert wird.» Das werde der Tier- und Pflanzenvielfalt in den betroffenen Gewässern spürbar nützen.

Weniger begeistert ist man erwartungsgemäss bei Swiss Small Hydro, dem Verband der Kleinwasserkraft. Die Kleinkraftwerke konzessionieren zu lassen, bringe grossen Aufwand und hohe Kosten. «Viele Betreiber werden wohl aufgeben», sagt Geschäftsführer Martin Bölli. Und von den anderen werde grosser Widerstand gegen die drohende Stilllegung kommen.

Druck vom WWF

Wie das Urteil des Bundesgerichts konkret umzusetzen ist, scheint den zuständigen Ämtern derzeit noch nicht klar. Doch der WWF dürfte darauf pochen, dass die Überführung der ehehaften Rechte in Konzessionen bald angepackt wird. Profitieren wird auch die öffentliche Hand: Die Konzessionierung der Kleinkraftwerke spült Geld in die Staatskassen – wie viel, kann das Bundesamt für Umwelt noch nicht abschätzen.

Sicher ist: Das Gerichtsurteil wird die Behörden noch einige Zeit beschäftigen. Denn ehehafte Rechte gibt es nicht nur bei der Wasserkraft, sondern auch bei Quellfassungen, Brunnen und in der Fischerei. Es dürften Abertausende sein. Möglicherweise werden diese aus der Zeit gefallenen Sonderrechte nun ebenfalls neu bewertet.

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