Hier geht es um einen Sonderfall, das kombinierte Stockwerkeigentum. Mehrere Mehrfamilienhäuser bilden eine Gemeinschaft. Grundsatz beim Stockwerkeigentum ist: Für bauliche Veränderungen von gemeinschaftlichen Teilen muss die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer zustimmen . Dabei gehen die Kosten zulasten der einzelnen Eigentümer im Verhältnis ihrer Wertquote.

Das Gesetz sieht jedoch eine Ausnahme vor: Stockwerkeigentümer, denen die entsprechenden gemeinschaftlichen Teile nicht oder nur in ganz geringem Ausmass dienen, müssen nicht zahlen.