Warmwasser und Heizung

Lieber reklamieren als frieren

Text:
  • Daniel Leiser
Bild:
  • Stock-Kollektion colourbox.com
Ausgabe:
23/09

Ist es in Ihrer Wohnung zu kalt oder sprudelt nur eiskaltes Wasser aus dem Hahn? Auf HelpOnline erfahren Sie, was Sie bei Heiz- und Warmwasserproblemen tun können.

Ist es in Ihrer Wohnung zu kalt oder sprudelt nur eiskaltes Wasser aus dem Hahn? Auf HelpOnline erfahren Sie, was Sie bei Heiz- und Warmwasserproblemen tun können.

Sind Sie auch schon einmal wegen ungenügender Temperaturen
in der Wohnung an den Vermieter gelangt und abgeblitzt? Oft argumentieren Vermieter dann: «Ziehen Sie doch einfach einen Pullover an!» Oder: «Ich schalte die Heizung erst an, wenn es nachts mindestens null Grad kalt wird.» Viele Vermieter sind nämlich der Meinung, sie könnten frei entscheiden, wie und wann zu heizen ist. Damit liegen sie falsch: Das Mietrecht schreibt vor, dass es von 7 bis 23 Uhr in der Wohnung durchschnittlich 20 bis 21 Grad warm sein muss. Damit bleibt den Vermietern kein grosser Ermessensspielraum: Sinkt die Temperatur tagsüber unter diesen Wert, muss die Heizung angeworfen werden – ohne Wenn und Aber.

Warmes Wasser muss die Vermieterschaft rund um die Uhr zur Verfügung stellen – auch in Spitzenverbrauchszeiten. Angemessen ist eine Temperatur von 60 Grad. Dem weitverbreiteten Einwand «Sie können am Tag duschen!» können Sie deshalb getrost den Hahn zudrehen. Wie Sie sich notfalls wehren können, erfahren Sie hier auf unserer Internet-Beratungsplattform HelpOnline.

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© Beobachter Ausgabe 23 vom 12. Nov 2009 - Alle Rechte vorbehalten

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