Nein. Solange das Schlichtungsverfahren läuft, muss man nur den bisherigen Mietzins zahlen. Das gilt auch, wenn es noch nicht richtig angefangen hat und man noch keine Einladung zur Verhandlung bekommen hat. Aber Achtung: Falls Sie verlieren, kann der Vermieter die Differenz von Ihnen fordern, und zwar rückwirkend ab Anfang Oktober.

Ziel der Schlichtungsverhandlung Teures Wohnen Höhere Miete? So wird geschlichtet ist, dass sich die Parteien einigen. Deshalb müssen beide Seiten grundsätzlich persönlich erscheinen. Wenn die Behörde dieses Ziel nicht erreicht, hat sie zwei Möglichkeiten: Urteilsvorschlag oder Klagebewilligung. Beim Urteilsvorschlag legt sie einen Mietzins fest. Diesen Betrag können beide Seiten ablehnen, innert 20 Tagen nach dem Empfang der schriftlichen Eröffnung.

Die ablehnende Partei bekommt dann die Klagebewilligung und kann den Streit ans Gericht weiterziehen. Wenn niemand ablehnt, gilt der Urteilsvorschlag als angenommen und wird zum rechtskräftigen Entscheid. 

Achtung: Die Schlichtungsbehörde hat keine Pflicht, ein Urteil vorzuschlagen. Falls sie denkt, dass ein Urteilsvorschlag keine Chance hat, kann sie auch direkt die Klagebewilligung erteilen.

Vor Kündigung geschützt

Mieter brauchen keine Angst davor zu haben, die Mietzinserhöhung anzufechten Höhere Miete Viele Vermieter fordern zu viel . Falls die Vermieterin im Zusammenhang mit einer Erhöhung den Vertrag kündigt, können Mieter diese Kündigung anfechten. Denn: Eine Kündigung darf weder gleichzeitig mit noch vor oder nach einer Mietzinserhöhung erfolgen, wenn sie damit in Zusammenhang steht. Mieterinnen und Mieter geniessen also während der gesamten Dauer des Schlichtungsverfahrens einen umfassenden Kündigungsschutz. Und wenn das Schlichtungsverfahren mit einem Vergleich endet, dauert dieser Kündigungsschutz noch ganze drei Jahre – unabhängig davon, welche Partei im Vergleich wie stark nachgegeben hat.

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