• Fordern Sie den Vermieter in einem eingeschriebenen Brief auf, Ihren Mietzins auf den nächstmöglichen Kündigungstermin hin anzupassen. 

     
  • Das Herabsetzungsbegehren muss vor Beginn der Kündigungsfrist im Besitz des Vermieters sein. Wollen Sie also eine Senkung auf den 1. April erreichen, dann müssen Sie das Schreiben spätestens Mitte Dezember auf die Post bringen.
     
  • Setzen Sie dem Vermieter eine Frist von 30 Tagen zur Stellungnahme.
     
  • Reagiert der Vermieter nicht oder sind Sie mit seiner Antwort nicht zufrieden, müssen Sie innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde ein Anfechtungsbegehren einreichen.
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