Auf der Tier-Beliebtheitsskala kommen Bienen nicht weit hinter jungen Kätzchen. Ohne sie blüht keine Blume, wächst kein Baum und reift kein Apfel. Und sie werden immer weniger Erfinderisch gegen das Bienensterben Der Rebell und sein Bienen-Baum

Wer gegen Bienen kämpft, erntet darum wenig Verständnis. So geht es auch Patricia Gämperle. Sie habe nichts gegen Bienen, sagt die 59-jährige Ostschweizerin. «Wenn sie mir aber die Wäsche im Garten verkoten, ist das mühsam.»

Bewilligung brauchts nur für Bienenhäuser

Seit Jahren liegen die Gämperles wegen der Bienen mit ihrem Nachbarn im Streit. Fünf Bienenkästen hält er in seinem Garten. Drüben bei den Gämperles hinterlassen sie überall braune Punkte, manchmal auch winzige Würstchen. Nicht nur auf der Wäsche, auch auf dem Auto, dem Sonnenschirm, den Storen auf dem Balkon, sagt Patricia Gämperle.

«Das ist immer eine Putzerei. So einfach, wie die Imker sagen, bringt man das nicht weg.» An den Fenstersimsen aus Kupfer seien sogar Korrosionsschäden entstanden.

Die Gämperles haben sich mehrmals bei der Gemeinde beschwert. Doch beim Bauamt heisst es, man könne nichts tun. Für ein Bienenhaus könnte die Gemeinde eine Bewilligung verlangen. Bei Kästen hingegen gebe es keine Handhabe. Die Familie aus dem Einfamilienhausquartier will das nicht akzeptieren. «Wenn unsere Sachen weiter verkotet werden, müssten wir wenigstens Schadenersatz erhalten», sagt Patricia Gämperle.

Trend zur Stadtimkerei

Was gilt rechtlich? Ihm sei kein Urteil bekannt, das die Haftung für Bienenkot regelt, sagt Anwalt Martin Schwegler. Der Luzerner ist selber Imker und Verbandsjurist von Bienen Schweiz, dem Imkerverband der deutschen und rätoromanischen Schweiz. Weil es gelegentlich zu Streitfällen um Bienenkot kommt, hat er in der «Schweizerischen Bienen-Zeitung» 2019 einen Artikel zum Thema verfasst.

Grundsätzlich habe man das Recht, auf seinem Grundstück Bienen zu halten, sagt Schwegler. Fühlen sich Nachbarn übermässig belastet, können sie sich aber dagegen wehren. «Was übermässig ist, kann letztlich jedoch nur ein Gericht entscheiden.»

Ein wichtiges Kriterium ist für den Anwalt die Ortsüblichkeit. Muss man damit rechnen, dass im Garten Bienen herumschwirren? Auf dem Land ja, in der Stadt eher nicht, sagt er. «Mit dem Trend zur Stadtimkerei werden sich die Konflikte wohl häufen.»

In Hamburg in Deutschland hat ein Gericht einer Vermieterin erlaubt, von ihrer Mieterin die Entfernung eines Bienenstocks zu verlangen. Nachbarn im selben Haus hatten sich durch die Bienen auf ihren Balkonen gestört gefühlt. Für Martin Schwegler kommt es auf den Grad der Störung an. «Wenn man nicht mehr in Ruhe auf dem Balkon sitzen kann, ist die Störung erheblich. Bienenkot allein reicht aber kaum, damit ein Gericht verbietet, an einem Ort Bienen zu halten.»

Flugrichtung ist steuerbar

Der Imkeranwalt rät Bienenhaltern, auf Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Wie die Tiere fliegen, kann man beeinflussen. Etwa, indem man die Stöcke entsprechend ausrichtet oder am richtigen Ort eine Hecke pflanzt. Weiter sollte man in der Nähe von Wohngebieten nicht mehr als fünf, sechs Stöcke halten. «Zehn scheint mir das absolute Maximum.»

Wichtig sei auch, die Leute zu informieren Insekten Immer diese Sticheleien . Im Gegensatz zu Mücken oder Wespen würden Bienen nur stechen, wenn sie sich angegriffen fühlen. Und Kot falle vor allem an den ersten sonnigen Tagen nach längeren Regenphasen an, speziell im Frühling. «Wenn die Nachbarn wissen, dass sie an diesen Tagen die Wäsche besser nicht raushängen, haben alle gewonnen.»

Für die Gämperles ist diese Antwort unbefriedigend. «Wenn unser Nachbar nicht freiwillig etwas unternimmt, bleibt uns also nur die teure Klage – mit ungewissem Ausgang.»