War da noch was?
Alles ist ausgeräumt und geputzt, das alte Zuhause nur noch Erinnerung – doch bei der Wohnungsabgabe sollte man nochmals voll da sein: Denn nicht selten stellen Vermieter haltlose Ansprüche an ihre Ex-Mieter. Doch gegen ungerechtfertigte Forderungen kann man sich wehren.