Die grösste Gefahr für den Whistleblower ist er selber. Verschwiegenheit ist das oberste Gebot, Anonymität der beste Schutz.
Dokumentieren Sie mit Vorsicht
Um Ihre Vorwürfe belegen zu können, sollten Sie wenn möglich Beweismittel sammeln und dokumentieren, was Sie wann unternommen haben. Wenn Sie uns einen Hinweis über Ihren Arbeitgeber machen, dann sollten Sie das auf keinen Fall von Ihrem Arbeitsplatz aus tun. Denn auch wenn die Nachricht verschlüsselt an den Beobachter geschickt wird, zeichnet der Server Ihres Arbeitgebers auf, dass sie die Webseite
sichermelden.ch aufgerufen haben. Benutzen Sie Ihren Computer zu Hause, ein Gerät einer Vertrauensperson oder gehen Sie in ein Internet-Café.
Halten Sie ihren Computer sauber
Nach dem Hochladen der Meldung sollten Sie Ihren Browser-Cache und den Browser-Verlauf löschen (Einstellungen → Datenschutz/Sicherheit → Zwischengespeicherte Webinhalte → Cache löschen).
Lassen Sie sich früh rechtlich beraten
Das können Sie beim Beobachter-Beratungszentrum oder bei einem Anwalt tun. Letzterer wird allerdings etwas kosten. Das Beobachter-Beratungszentrum kann Ihnen Anwältinnen und Anwälte vermitteln, die Erfahrungen mit Whistleblowing haben. Anwälte können für Sie auch an Vorgesetzte gelangen oder die Medien informieren. Sie selbst profitieren dabei vom Schutz durch das Anwaltsgeheimnis.
Suchen Sie Verbündete mit Bedacht
Gemeinsam sind Sie stärker. Seien Sie bei der Suche nach Verbündeten aber sehr vorsichtig. Manche nutzen Insiderwissen über Whistleblower im Betrieb, um sich beim Chef beliebt zu machen.
Klären Sie Ihre Motivation
Meist haben Whistleblower gemischte Motive, doch sollten die allgemeinen Interessen für den Betrieb oder die Organisation die persönlichen Interessen überwiegen.
Schätzen Sie private Konsequenzen ab
Besprechen Sie mit Ihrer Familie und einer Vertrauensperson, ob die Belastungen, die auf Sie als Whistleblower zukommen können, tragbar sind. Legen Sie sich eine Rückzugsstrategie zurecht.
Anonym bleiben oder mit dem Namen hinstehen?
Der beste Schutz für Whistleblower ist die Anonymität. Wenn der Inhalt Ihrer Meldung aber ohnehin Rückschlüsse auf Ihre Person zulässt, können Sie sich auch zu erkennen geben.
Beachten sie das geltende Recht
Als Arbeitnehmer haben Sie dem Arbeitgeber gegenüber eine Treuepflicht. Vielleicht müssen Sie gar Geschäftsgeheimnisse wahren oder haben ein Amts- oder Berufsgeheimnis zu beachten. Deshalb verlangen die Gerichte von Whistleblowern folgendes Vorgehen:
- Zuerst muss eine interne Meldung innerhalb des Betriebes oder Amtes erfolgen, etwa bei einer Whistleblower-Anlaufstelle oder einem sogenannten Compliance Officer. Prüfen Sie, ob diese Meldestelle Ihre Anonymität garantieren kann. Grössere Betriebe haben im Intranet Meldeplattformen eingerichtet, auf denen Sie Missstände anonym melden können.
- Lassen Sie sich Ihre Meldung schriftlich bestätigen.
- Reagiert der Arbeitgeber nicht innert angemessener Frist, darf eine zuständige Behörde informiert werden. Als zuständige Behörde hat das Bundesgericht zum Beispiel eine Staatsanwaltschaft oder einen Anwalt des Unternehmens anerkannt.
- Die Medien dürfen erst informiert werden, wenn die genannten Schritte erfolgt sind. Die interne Meldung oder die Meldung an eine zuständige Behörde darf nur weggelassen werden, wenn wichtige Interessen Dritter oder der Öffentlichkeit betroffen sind und ein Schaden nicht anders abgewendet werden kann.