Normalerweise läuft es so: Ihre Ärztin verschreibt Ihnen ein Originalpräparat. Sie muss Sie aufklären, wenn es ein günstigeres Generikum mit derselben Wirkung gibt. Doch oft geht das vergessen. Nun gehen Sie mit dem Rezept zur Apotheke – auch die muss Sie über geeignete Generika informieren. Diese Informationspflicht ergibt sich aus dem Krankenversicherungsgesetz.

Sie können frei wählen zwischen Original und Generikum. Wenn Sie sich für das Originalpräparat entscheiden, müssen Sie seit 1. Januar 2024 dafür 40 Prozent Selbstbehalt zahlen, für das Generikum – sofern es eines gibt – nur 10 Prozent. Das soll die Zunahme der Medikamentenkosten bremsen.

Wenn medizinische Gründe gegen das günstigere Generikum sprechen, kann weiterhin ein teureres Originalpräparat ohne erhöhten Selbstbehalt bezogen werden.

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