• Arbeitsrecht

Heimarbeit

Das sind die Rechte und Pflichten

Was Arbeitgeber und -nehmer über ihre Rechte und Pflichten wissen sollten.

Für Heimarbeitende gibt es im Obligationenrecht einige spezielle Bestimmungen; im Übrigen haben sie die gleichen Rechte und Pflichten wie andere Angestellte. Für gewerbliche und industrielle (nicht aber für kaufmännische und künstlerische) Heimarbeit gilt ausserdem das Heimarbeitsgesetz samt Verordnung.

Hier die wichtigsten Regeln, die für alle Heimarbeiter gelten:

 

Pflichten des Arbeitgebers

 

  • Vor jeder Arbeit sind die Arbeitsbedingungen mitzuteilen (Bedienungsanleitungen, Qualitätsrichtlinien). Schriftlich zu regeln sind die Entschädigung für das durch den Heimarbeitnehmer zu beschaffende Material sowie die Entlöhnung. Heimarbeiter haben Anspruch auf eine Lohnabrechnung.

  • Die abgelieferte Arbeit ist rasch zu überprüfen, und allfällige Mängel sind innert einer Woche zu beanstanden. Andernfalls gilt die Arbeit als angenommen.

  • Beim ununterbrochenen Heimarbeitsverhältnis hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit im gesetzlichen Umfang sowie auf Bezahlung des üblichen Lohns, falls der Arbeitgeber nicht genügend Arbeit zuweisen kann. Bei gelegentlicher Heimarbeit besteht kein solcher Anspruch.

  • Ein Recht auf bezahlte Ferien besteht in jedem Fall.

 

Pflichten des Arbeitnehmers

 

  • Die Arbeit ist qualitativ einwandfrei zu erledigen und termingerecht abzuliefern.

  • Ist die Arbeit mangelhaft ausgeführt, ist der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin zur unentgeltlichen Nachbesserung verpflichtet.

  • Geräte und Material sind sorgfältig zu behandeln und dürfen nicht anderweitig verwendet werden.

  • Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter haften bei Schäden, die sie schuldhaft angerichtet haben, höchstens für den Ersatz der Selbstkosten.

 

Beendigung des Vertrags

Beim ununterbrochenen Heimarbeitsverhältnis (kleinere Unterbrechungen zählen nicht) gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Ansonsten ist das Arbeitsverhältnis nach jedem Auftrag beendet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

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