Zwischen Zivilcourage 9 heikle Alltagssituationen So schaffen Sie es, mutig zu reagieren und Sensationslust: In diesem Spannungsfeld bewegen sich Zeugen, die einen Polizeieinsatz beobachten. Wer Zeuge wird, kann allenfalls vor Gericht bestätigen, wenn die Einsatzkräfte das richtige Mass verloren haben. Wenn sie also beispielsweise jemanden im Zusammenhang mit einer Verhaftung niederschlagen würden. Andererseits: Wer nur seine Neugierde befriedigen will, steht zumindest moralisch auf der falschen Seite. Aber wie sieht das rechtlich aus?

Darf man einen Polizeieinsatz aus der Nähe beobachten?

Ja, das darf man – sofern sich der Polizeieinsatz auf öffentlichem Grund abspielt und man die Arbeit der Polizei damit nicht behindert. Wichtig ist auch, dass man sich selbst nicht in Gefahr begibt.

Darf man den Einsatz filmen?

Das kommt darauf an. Wenn einzelne Personen (Polizistinnen, Festgenommene et cetera) auf den Aufnahmen erkennbar sind, braucht man grundsätzlich deren Einverständnis Urheberrecht Jedes Foto ist geschützt . Ausser es würde ein «überwiegendes öffentliches Interesse» vorliegen – beispielsweise dann, wenn die Polizei unverhältnismässig oder gar brutal vorginge. Statt zu filmen, kann man das Geschehene – also Ort, Zeit, Namen der Polizisten und allfälliger weiterer Zeuginnen – auch notieren.

Muss man den Anweisungen der Polizei immer Folge leisten?

Grundsätzlich ja. Andernfalls riskiert man, selbst verzeigt zu werden. Zwar kann man sich gegen eine polizeiliche Anordnung Recht Was darf die Polizei? nachträglich mittels Beschwerde oder Aufsichtsbeschwerde wehren. Die Hürden sind aber relativ hoch. Wer einen unverhältnismässigen Polizeieinsatz beobachtet hat, kann sich in einzelnen Kantonen (Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Waadt, Zug und Zürich) auch an eine unabhängige Ombudsstelle wenden.