Souvenirs
Was Reisende beachten müssen
In den Ferien werden wir zu Jägern und Sammlerinnen. Doch nicht alles, was man aus der Ferne mit nach Hause nehmen will, darf auch wirklich einreisen.

Kein Feriensouvenir: griechische Landschildkröte
Als kleines Mädchen fand ich zwischen griechischen Ruinen eine Landschildkröte, die genau auf meine Hand passte. Ich taufte sie Gypsy und brachte sie heil ins Hotel. Sie sollte nach den Ferien mit in die Schweiz kommen. Leider hat Gypsy wegen einer verständnislosen Putzfrau diesen Tag nicht überlebt. Wäre sie aber wirklich mitgereist, wäre sie spätestens am Zürcher Flughafenzoll auf ein unüberwindliches Hindernis gestossen.
Weltweit sind rund 3500 Tier- und 25'000 Pflanzenarten durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt: Ihre Einfuhr ist entweder verboten oder zumindest bewilligungspflichtig. Das gilt auch für alle aus ihnen gewonnenen Produkte. Auf der Liste stehen neben Schildkröten, Schlangen, Echsen und Papageien auch Elfenbein, Schildpatt und eine Reihe von Fellen, ebenso Orchideen, Kakteen, Medizinalpflanzen und gewisse Hölzer.
Es geht um Sicherheit – und die Wirtschaft
Bloss: Wie weiss der Tourist, der seine Ferien beispielsweise in Costa Rica verbringt, dass das niedliche Pflänzchen, dessen Ableger vor dem Zelteingang auftaucht, eine echte Medizinalpflanze ist? Die Antwort darauf findet er im Zweifelsfall spätestens dann, wenn er sein Mitbringsel bei der Heimkehr am Zoll anmeldet.
«Zoll und Grenzwache arbeiten in internationalem Interesse, etwa zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten», sagt Stefanie Widmer, stellvertretende Kommunikationschefin der Eidgenössischen Zollkommission. «Es geht aber auch um die Sicherheit der Bürger. Wir sind vor allem auf der Suche nach Tieren, die unter Artenschutz stehen, und nach Fleisch- und Wurstwaren, weil hier die Gefahr besteht, dass Seuchen eingeschleppt werden», erklärt Widmer.
Es gilt aber auch, den Wirtschaftsstandort Schweiz zu schützen. Zöllner fahnden nach hochwertigen Waren, die nicht deklariert wurden, wie auch nach Imitaten. Wer auf einem arabischen Markt für wenig Geld einen Nike-Artikel oder in Asien eine Rolex kauft, geht vermutlich davon aus, dass es sich dabei um eine Fälschung handelt. Für ihn persönlich kann das in Ordnung sein. Objektiv halst er sich mit einem solchen Kauf aber zwei Probleme auf: Zum einen verbietet das Gesetz nicht nur das Fälschen von Marken- und Designartikeln, sondern selbstverständlich auch ihre Einfuhr. Zum anderen legitimiert dieser Tourist indirekt einen skandalösen Zustand – denn solche Billigstpreise, teures Label hin oder her, werden oft mit ausbeuterischen Arbeitsbedingungen und Kinderarbeit erreicht.
Bei den 13,8 Millionen Menschen, die im vergangenen Jahr über den Flughafen Zürich in die Schweiz einreisten, wurden am Zoll unter anderem 9577 Kilogramm verbotene Fleisch- und Milchprodukte und 308 Kilo Kokain gefunden. Gegen den Artenschutz wurde aktenkundig 22-mal, gegen den Markenschutz 500-mal verstossen. Im Ganzen gab es 1702 Strafverfahren.
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Verbotene Delikatesse: Affe in Salzlake
Angesichts dieser Zahlen bleiben Heinz Widmer, dem Leiter des Zolls am Flughafen, nur die spektakulärsten Fälle in Erinnerung. Zum Beispiel dieser: «Eine in der Schweiz lebende Frau afrikanischer Abstammung brachte von ihrem Heimaturlaub 128 Kilo sogenanntes Bushmeat mit – in Salzlake eingelegte Affen und Würgeschlangen, zum Verzehr gedacht.»
Natürlich könnten die Beamten grundsätzlich jede und jeden kontrollieren, wenn ein Flugzeug aus Thailand heimkommt, denn vermutlich hätten fast alle ein gefälschtes T-Shirt dabei. «Unser Fokus liegt jedoch auf umfangreichen Sendungen.»
Stichproben liegen aber immer drin. So blieb jüngst ein Mann am Zoll hängen, der sich auf die Frage des aufmerksamen Zöllners nach dem Zweck der Lupe in seinem Koffer als Briefmarkensammler ausgab. Der Beamte wusste jedoch, dass es sich um eine Diamantenlupe handelte. Also suchte er weiter und fand im Necessaire prompt einen nicht angemeldeten Diamanten, gut und gern 110'000 Franken wert.
Ferienreisende, die unsicher sind, ob es sich bei ihrem Muschelsouvenir oder Lederschmuck nicht doch um einen Problemfall handelt, rät Heinz Widmer, beim Zoll durch die rote Passage zu gehen und den Einkauf zu deklarieren. «So ist das Schlimmste, was passieren kann, dass wir die Ware einziehen.» Denn wer von sich aus deklariert, muss keine Busse befürchten. «Aber», so der Chefzöllner, «am klügsten ist es sowieso, von Souvenirs wie Muscheln und billigen ‹Markenschnäppchen› von vornherein die Finger zu lassen.»
Souvenirs: Was Reisende beachten müssen
Artenschutz
Wenn Sie ein Produkt aus Reptilienleder kaufen, könnte es von einem Tier stammen, das vom Aussterben bedroht ist. Solche Produkte sind nach Washingtoner Artenschutzübereinkommen entweder ganz verboten oder bewilligungspflichtig. Fragen Sie beim Verkäufer nach und verlangen Sie allenfalls eine schriftliche Bestätigung. Um ganz sicher zu gehen, melden Sie das Produkt beim Schweizer Zoll an.
Weitere Infos: www.bvet.admin.ch sowie www.ezv.admin.ch
Nahrungsmittel
Beim unkontrollierten Import von Fleisch können Seuchen und Krankheiten eingeschleppt werden. Daher beschlagnahmt der Zoll Ware, die nicht eingeführt werden darf. Aus den EU-Ländern sowie Norwegen können Waren tierischer Herkunft zum privaten Gebrauch ohne Kontrolle durch den Grenztierarzt eingeführt werden.
Ausnahmen und Informationen: www.ezv.admin.ch
Die Einfuhr von Waren tierischer Herkunft aus Drittländern ist grundsätzlich verboten. Informationen: www.bvet.admin.ch
Markenschutz
Seit Mitte 2008 sind Zöllner und Grenzwächter verpflichtet, gefälschte Waren einzuziehen. Der eine Grund dafür ist, dass gefälschte Produkte der Wirtschaft schaden, indem sie Arbeitsplätze gefährden. Zum anderen sind die Produktionsbedingungen für gefälschte Waren nicht klar deklariert. Hinter diesen Produkten stehen oft kriminelle Organisationen, die sich weder an Umwelt- noch an Sozialstandards halten. Auch können gefälschte Markenprodukte leicht gesundheitsgefährdend sein.
Weitere Informationen: www.stop-piracy.ch
Kulturgüterschutz
Vielleicht haben Sie im Anschluss an eine Tempelbesichtigung beim Händler nebenan eine antike Tonvase gekauft, bei der es sich um geschütztes Kulturgut handelt. Verdächtige Ware kann am Zoll beschlagnahmt und dem Bundesamt für Kultur oder dem Bundesamt für Polizei für eine vertiefte Überprüfung übergeben werden. Reisende, die sich für diese Art von Souvenir interessieren, sollten sich vom Verkäufer im Ausland eine Bestätigung ausstellen lassen, dass es sich um Ware handelt, die ausgeführt werden darf. Auch hier gilt im Zweifelsfall: Die Ware bei der Zollkontrolle anmelden.
Weitere Informationen unter www.bak.admin.ch
Sichergestellt
Was alles am Zürcher Flughafen hängenblieb – im vergangenen Jahr hat die Zollbehörde 1702 Strafverfahren eingeleitet.
2462 Fälle, total 9577 Kilo: Fleisch- und Milchprodukte
22 Fälle: Artenschutz (Elfenbein, Felle et cetera)
500 Fälle: gefälschte Markenartikel
12 Fälle: Kriegsmaterial (Waffen und Attrappen)
72 lebende Tiere: Hunde, Katzen, exotische Tiere
33 Kilo Cannabis, 308 Kilo Kokain (Zusammenarbeit mit der Polizei)
© Beobachter Ausgabe 15 vom 22. Jul 2010 - Alle Rechte vorbehalten








