Ja. Guthaben aus der Säule 3a zählen nicht zur Erbmasse, darum spielt es keine Rolle, was im Testament steht.

Massgebend ist die Begünstigtenordnung, die der 3a-Vorsorgenehmer, also Ihr Vater, festlegen kann. Seit Inkrafttreten des revidierten Erbrechts Änderung im Erbrecht Prüfen Sie jetzt Testament und Erbvertrag ist klar, dass das nicht nur für 3a-Versicherungspolicen gilt, sondern auch für 3a-Bankkonten. Die Bank wird Ihnen deshalb das Geld auszahlen.

Es ist aber denkbar, dass weitere pflichtteilsgeschützte Erben, falls es solche gibt (Ehefrau und Kinder), eine sogenannte Herabsetzungsklage gegen Sie einreichen – falls sie aus der Erbmasse weniger erhalten, als ihrem Pflichtteil entspräche, wenn man das 3a-Geld einrechnet. Möglich ist das, wenn Ihr Vater einen Grossteil seines Vermögens in der Säule 3a hatte und nur verhältnismässig wenig, das jetzt in die Erbmasse fällt.

Buchtipp
Testament, Erbschaft
Testament, Erbschaft
Woche für Woche direkt in Ihre Mailbox
«Woche für Woche direkt in Ihre Mailbox»
Martin Müller, Redaktor
Der Beobachter Newsletter