Kann der Staat für Gerechtigkeit sorgen? Lange wurde diese Frage in der Schweiz mit Blick auf die Täter beantwortet. Sie wurden strafrechtlich verfolgt, verurteilt, verwahrt. Erst 1993 wurde unter Federführung des Beobachters das Opferhilfegesetz eingeführt, das auch den Geschädigten von Gewalttaten Rechnung trägt (siehe Artikel unten).

Wer Opfer einer Gewalttat Opferhilfe Die Unterstützung «danach» wird, kann seither Hilfeleistungen geltend machen, zum Beispiel in Form von Entschädigungen oder Genugtuungen.

Zur Opferhilfe gehören aber nicht nur finanzielle Genugtuungen, sondern auch Beratungen und rechtliche Unterstützung in Strafverfahren. Insgesamt ist es ein Strauss von Massnahmen, der unter dem Dach der Opferhilfe organisiert wird. Auf politischer Ebene sind mehrere Anpassungen in Arbeit.

Diese Vorschläge stehen zur Debatte oder werden bereits umgesetzt
Opferhilfetelefon
Geld für Auslandopfer
Hilfe für Ausländerinnen
Mehr Plätze
Opferschutz für Menschen mit Behinderung
Elektronische Überwachung von Tätern

Weitere Infos

Brauchen Sie Hilfe? Hier finden Sie Opferhilfestellen in Ihrem Kanton.