80’000 Autolenkerinnen und -lenker mussten im letzten Jahr ihren Fahrausweis abgeben. Das sind 733 Fälle mehr als 2022, schreibt das Bundesamt für Strassen. Ein Grund für die Zunahme: Die Zahl der Autofahrenden ist ebenfalls gestiegen. Rund 6,3 Millionen Personen besitzen in der Schweiz einen Führerausweis fürs Auto.

Die häufigsten Gründe für einen Entzug sind zu schnelles Fahren und zu hoher Alkoholkonsum. Tatsächlich werden die Papiere junger Lenkerinnen und Lenker am häufigsten eingezogen. Bei den 20- bis 24-Jährigen sind es 8900 Fälle. Auch die über 75-Jährigen fallen auf. In dieser Altersgruppe wurden knapp 6000 Fahrausweise entzogen.

Ein Grund dafür können die obligatorischen ärztlichen Untersuchungen sein. Wenn dabei Fahrunfähigkeit erkannt wird, erfolgt eine Meldung an die Behörden. Diese ziehen dann den Fahrausweis ein.

Im vergangenen Jahr wurden zudem deutlich mehr ausländische Fahrausweise aberkannt. Einziehen können die Behörden die ausländischen Papiere jedoch nicht.

Das Strassenverkehrsamt darf den Ausweis einziehen

Was aber gilt bei Fahrausweisentzügen? Was sind die Konsequenzen, und was müssen Betroffene beachten?

Das Strassenverkehrsamt ist für den Ausweisentzug verantwortlich. Das Amt teilt vorab mit, dass der Ausweis entzogen wird und wie lange es dauert, bis man das Papier zurückbekommt. Betroffene erhalten dann die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. 

Fahrerinnen und Fahrer, die akut sich oder andere gefährden, müssen den Ausweis an Ort und Stelle vorübergehend abgeben. Das heisst, die Polizei knöpft einem das Papier bei der Kontrolle ab. Wer mit 0,8 oder mehr Promille gefahren ist, verliert den Ausweis für mindestens drei Monate. Je schwerer das Verschulden, desto länger dauert der Entzug. 

Wenn sich jemand davon nicht abhalten lässt und ohne Führerausweis fährt, droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. 

Auch Velofahrende müssen aufpassen

Achtung: Nicht nur beim Autofahren kann man den Ausweis verlieren. Wer zum Beispiel stark betrunken Velo fährt, muss ebenfalls mit dieser Strafe rechnen. 

Die Polizei kann das Velo auf der Stelle beschlagnahmen. In gewissen Fällen führt das gar zum Entzug des Führerausweises. Wer sich nicht sicher ist, wie viel Promille er oder sie im Blut hat, kann den Promille-Rechner des Beobachters zu Rat ziehen.