Auf kürzeren und mittleren Strecken sind sie das schnellste Fortbewegungsmittel in der Stadt und in der Agglo: E-Bikes mit einer gelben Nummer, die dank Tretunterstützung bis zu 45 Kilometer pro Stunde erreichen – und jeden Stau umfahren.

Ab dem 1. April 2024 gilt für sie eine Tachopflicht. Beim Kauf sollte man also darauf achten, dass ein Geschwindigkeitsmesser enthalten ist. Wer schon ein schnelles E-Bike Diebstahl E-Bike gestohlen, Versicherung zahlt nicht besitzt, hat bis zum 1. April 2027 Zeit, es nachzurüsten. Meist hat es ohnehin schon einen Tacho. Neu wird er zur Pflicht.

E-Bikes ohne gelbe Nummer und E-Trottinette brauchen keinen Tacho. Aber Achtung – wer sie fährt, muss sich an die signalisierten Höchstgeschwindigkeiten halten. Diese Regelung speziell für E-Bikes gilt seit zwei Jahren. Wer mit zu hohem Tempo erwischt wird, zahlt eine Busse von 30 Franken.

Veloplatz im Zug neu auch über Website

Neben neuen Pflichten gibt es für Velofahrerinnen und -fahrer Schnäppchen-Alarm Preise für Velos sinken weiter  ab diesem Frühling auch neue Angebote. Veloplätze im Zug können Reisende ab Mitte April über die Website der SBB reservieren. Bisher ging das nur über die SBB-App.

Zwischen dem 21. März und dem 31. Oktober sind Reservierungen für Velos auf folgenden Strecken obligatorisch:

  • Generell auf den Linien durch den Gotthard-Basistunnel (IC 2 und IC 21).
  • Generell auf den IC-Linien von Basel nach Biel und von Rorschach über Zürich und Biel nach Lausanne und Genf (IC 5 und IC 51).
  • Von Freitag bis Sonntag und an Ostern, Auffahrt, Pfingsten und am 1. August auch auf weiteren IC-Linien.

Was Velofahrerinnen und -fahrer dürfen – und was nicht

Welche Regeln allgemein für Velofahrende gelten, etwa

  • auf dem Trottoir,
  • auf der Busspur,
  • auf dem Zebrastreifen,
  • beim Nebeneinanderfahren,
  • bei Dunkelheit,