Wenn der neueste Song von Depeche Mode aus dem Radio schmachtet oder die «Meteo»-Moderatorin die Wolken über den Bildschirm schiebt, dann kostet das etwas: 335 Franken pro Jahr für Private und 670 Franken pro Jahr für sogenannte Kollektivhaushalte.

In Rechnung gestellt wird die Gebühr für den Radio- und Fernsehempfang seit 2019 von der Serafe AG – der Schweizerischen Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe. Davor war die Billag zuständig. Die etwa 1,37 Milliarden Franken, die jährlich zusammenkommen, fliessen zum grössten Teil zur SRG Service public & Co. Was dürfen Fernseh- und Radiosender? , die damit das Programmangebot in allen Schweizer Sprachregionen finanziert. Sechs Prozent gehen an lokale Radio- und Fernsehveranstalter.

Grundsätzlich muss jeder Haushalt und jede Firma die Gebühr zahlen. Unabhängig davon, ob man Radio hört oder fernsieht. Es gibt jedoch noch wenige Ausnahmen. Die wichtigsten Fragen zur Radio- und Fernsehabgabe:

Muss ich mich irgendwo anmelden?

Nein. Sie bekommen automatisch eine Rechnung. Auch wenn Sie umziehen, müssen Sie dies nicht melden – weil die Serafe die Adressen von den Einwohnerkontrollen bekommt.

Ich habe nur ein Radio, aber keinen Fernseher. Muss ich trotzdem 335 Franken zahlen?

Ja. Die Abgabe hängt nicht mehr wie früher vom empfangsbereiten Gerät ab, sondern gilt grundsätzlich für jeden Haushalt.

Rechnung zu hoch? Das sollten Sie prüfen
1. Abrechnungsperiode beachten
2. Ratenzahlung
3. Betrag aufteilen

Ich habe keinerlei Geräte. Schulde ich die Gebühr trotzdem?

Ja, ab dem 1. Januar 2024 müssen alle Privathaushalte die Abgabe zahlen, selbst wenn sie keine Empfangsgeräte haben. Bis Ende 2023 war es möglich, sich von der Gebühr befreien zu lassen.

Wir schauen nur ausländische Programme. Muss ich trotzdem zahlen?

Ja. Die Abgabe wird unabhängig davon erhoben, welche Programme Sie schauen.

Ich beziehe Ergänzungsleistungen. Was gilt?

Wenn Personen im Haushalt wohnen, die jährliche Ergänzungsleistungen zur AHV und IV beziehen, ist keine Abgabe geschuldet – das gilt für den ganzen Haushalt. Betroffene müssen ihre EL-Verfügung oder amtliche Bestätigung einschicken. Sie dient als Gesuch für die Serafe. Eine rückwirkende Befreiung ist maximal für fünf Jahre möglich (aber nicht zurück in die Zeit vor 2019).

Ich bin im Moment auf Sozialhilfe angewiesen. Muss ich die Abgabe zahlen?

Ja. Die Abgabe ist im Grundbedarf für den Lebensunterhalt enthalten.

Mein Mann und ich trennen uns, er zieht aus. Muss ich das der Serafe melden?

Nein. Wichtig ist nur, dass Ihr Mann dem Einwohnerregisteramt meldet, dass er wegzieht. Die Daten werden dann an die Serafe weitergeleitet.

Muss ich als Wochenaufenthalterin auch eine Abgabe leisten?

Sie müssen die Gebühr nur für den Hauptwohnsitz zahlen. Wer jeweils ein paar Tage pro Woche woanders wohnt, muss nicht doppelt bezahlen.

Ich gehe für ein halbes Jahr ins Ausland. Bekomme ich etwas zurück?

Grundsätzlich nicht. Nur wenn Sie sich in der Schweiz abmelden und ins Ausland ziehen, müssen Sie die Gebühr nicht mehr bezahlen. Solange Sie den Wohnsitz in der Schweiz behalten, schulden Sie die Gebühren.

Mehr zur Radio- und Fernsehgebühr bei Guider

Welche Daten fliessen von den Einwohnerkontrollen zur Serafe? Müssen auch Untermieter eine Abgabe leisten? Und innert welcher Frist muss man die Jahres- oder Teilrechnung bezahlen? Eine übersichtliche Zusammenstellung finden Sie als Beobachter-Abonnentin oder -Abonnent im Merkblatt «Abgabe für Radio und Fernsehen (Serafe)».

Meine Mutter lebt im Altersheim. Muss sie die individuelle Abgabe weiterhin bezahlen?

Nein. Heime sind Kollektivhaushalte, die insgesamt 670 Franken pro Jahr leisten müssen. Das gilt auch für Pflege-, Wohn-, Erziehungs- oder Studentenheime, Internate, Klöster, Asylunterkünfte oder Strafanstalten. Die Abgabe wird direkt durch das Heim beglichen. Achtung: Wenn man zwar im Heim wohnt , aber bei der Gemeinde noch einen Privathaushalt als «Hauptwohnsitz» gemeldet hat, schickt die Serafe die normale Rechnung für Privathaushalte.

Ich habe Mühe, die 335 Franken aufs Mal zu zahlen. Sind Raten möglich?

Ja, fragen Sie bei der Serafe nach. Dort können Sie auch verlangen, dass Sie alle drei Monate eine Rechnung bekommen.

Weil ich kein E-Banking habe, möchte ich eine Papierrechnung.

Die ordentliche Jahresrechnung in Papierform ist kostenlos. Wer sie quartalsweise zugeschickt bekommen möchte, muss dafür zwei Franken zahlen.

Ich habe die Rechnung vergessen zu bezahlen. Nun verlangt die Serafe fünf Franken Mahngebühren – darf sie das?

Ja. Für Mahngebühren braucht es immer eine vertragliche oder gesetzliche Grundlage. Gemäss der Radio- und Fernsehverordnung darf die Serafe fünf Franken pro Mahnung verrechnen.

Mein Vater lebt schwer krank allein zu Hause. Was passiert mit den bereits bezahlten Abgaben, wenn er stirbt?

Dann können die Erben verlangen, dass ihnen ein Teil der Jahresrechnung zurückerstattet wird. Und zwar ab dem letzten Tag des Monats, in dem die Person verstorben ist. Dazu müssen sie der Serafe den Erbschein einreichen und eine Bankverbindung nennen.

Ich wohne mit Freunden zusammen. Was, wenn mein Mitbewohner nicht zahlt?

Dann kann die Serafe das Geld auch von Ihnen verlangen – weil alle Volljährigen in einem Haushalt solidarisch haften. Damit keine Mahngebühren anfallen, sorgen Sie lieber dafür, dass die Rechnung pünktlich beglichen wird, und holen sich, wenn nötig, den Anteil der Mitbewohner zurück.

Die Adresse auf der Rechnung hat einen Fehler. Was soll ich tun?

Fragen Sie zuerst bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde oder des Kantons nach.

Muss ich für meine Ferienwohnung, die ich auch vermiete, die Abgabe zahlen?

Nein. Mit Ihrer regulären Haushaltsabgabe ist alles bezahlt. Nur wenn Sie mit dem Vermieten einen Umsatz von über 500’000 Franken erzielen, schulden Sie die Firmenabgabe (siehe folgende Frage).

Ich habe eine kleine Schreinerei, muss ich die Gebühr bezahlen?

Nur, wenn Ihr Jahresumsatz über 500’000 Franken beträgt. Unternehmen bezahlen dann je nach Umsatz – zum Beispiel 160 Franken bei einem Umsatz bis zu 749’000 Franken. Bei den Firmen stellt nicht die Serafe Rechnung, sondern die Eidgenössische Steuerverwaltung, gestützt auf die Umsatzzahlen des Vorjahres.

Ich kann mich mit der Serafe einfach nicht einigen. An wen kann ich mich wenden?

An das Bundesamt für Kommunikation Bakom, Sektion Radio- und Fernsehabgabe. Diese Stelle hat die Aufsicht über die Serafe und ist Rekursinstanz, wenn man sich gegen Entscheide der Serafe beschweren will – etwa wenn es um Rechtsfragen zur Abgabepflicht, zur Gebührenbefreiung oder zu Betreibungen geht.

Volk stimmt über Halbierungsinitiative ab

Die jährliche Abgabe für den Radio- und Fernsehempfang wurde in den letzten Jahren schrittweise von 451 auf 335 Franken gesenkt. Die Halbierungsinitiative geht noch weiter und will die Gebühr auf 200 Franken reduzieren. Gemäss den Initiantinnen und Initianten, bestehend aus SVP, Schweizerischem Gewerbeverband und Jungfreisinnigen, sind die nötigen Unterschriften zusammengekommen. Somit hat das Volk in einer Abstimmung – frühestens 2025 – das letzte Wort.

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Nicole Müller, Ressortleiterin
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