Seit kurzem ist in der EU die Verordnung zur Digitalisierung der Justiz in Kraft. Damit wird es für EU-Bürgerinnen und -Bürger bedeutend einfacher, grenzüberschreitend zu prozessieren. Also gegen Personen oder Firmen gerichtlich vorzugehen, die in einem anderen EU-Staat wohnen oder dort ihren Sitz haben. Etwa dann, wenn man im Ausland etwas bestellt und nur Schrott erhält.

Möglich macht das eine neue elektronische Anlaufstelle. Über sie soll man einfach Klagen einreichen und sich via Videokonferenz zu Verfahren im Ausland zuschalten können. Das macht das Ganze extrem viel günstiger – und lohnt sich damit auch, wenn es nur um einen kleinen Streitwert geht.

Nur mit dickem Portemonnaie zum Recht

Das wäre auch für Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten wünschenswert. Immerhin nehmen die Onlinekäufe im Ausland laufend zu. Und: Wer einmal an einen luschen Onlineshop geraten ist oder wessen Ferienvilla in der Provence sich als verschimmelte Bruchbude herausgestellt hat, weiss: Streiten im Ausland lohnt sich nicht. Viel zu teuer ist die Anwältin vor Ort und viel zu gross der Aufwand. Wer kein grosses finanzielles Polster hat, kommt häufig nicht zu seinem Recht. 

Für den Bund scheint das aber kein Problem zu sein. Das Bundesamt für Justiz sieht keine Möglichkeit, sich irgendwie an die neu geschaffene Anlaufstelle anzubinden. Und das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen antwortet auf die Frage, welche Anstrengungen unternommen würden, damit Schweizer im Ausland einfacher prozessieren können, kurz und knapp: «Uns sind keine solchen Schritte bekannt.»

Wenig Interesse an einer Stärkung der Konsumenten

Sara Stalder vom Konsumentenschutz überrascht das nicht. Auch andere Konsumententhemen würden auf Bundesebene nicht forciert. Wie etwa der kollektive Rechtsschutz, den auch der Beobachter immer wieder fordert. «Was nützt es dem Einzelnen, wenn er mit weniger hohen Hürden im Ausland prozessieren kann, aber doch allein gegen einen grossen Anbieter und eine Armada von Anwältinnen antreten muss?», fragt Stalder. Ein Doppelpack aus kollektivem Rechtsschutz und vereinfachten Klagemöglichkeiten im Ausland würde die rechtliche Stellung von Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten aber deutlich verbessern. 

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