So schnell wird das nicht gehen. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats hat kürzlich einen Gesetzesentwurf verabschiedet, wonach auch der vor gut zehn Jahren abgeschaffte Doppelname ohne Bindestrich – also etwa «Seiler Graf» – wieder möglich sein soll. Zusätzlich zu den Möglichkeiten der Namensführung, die es derzeit gibt. 

Vorgesehen ist zudem, dass auch Kinder einen Doppelnamen tragen können. Und der sogenannte Allianzname mit Bindestrich – zum Beispiel «Keller-Sutter» – soll amtlich werden, heute ist er das nicht. Auch bereits Verheiratete sowie minderjährige Kinder sollen nachträglich einen Doppelnamen tragen können.

Als Nächstes kommt der Gesetzesentwurf vor den Bundesrat. Der Nationalrat wird die Vorlage voraussichtlich im Frühling 2024 beraten. Danach muss ihr auch noch der Ständerat zustimmen. Das neue Namensrecht wird also frühestens Anfang 2025 in Kraft treten.