Ein Referendum aus Prinzip? Um dem Bundesrat für seine Coronapolitik einen Denkzettel zu verpassen? Schauen wir uns die Vorlage zum Covid-19-Gesetz genauer an.

Zu Beginn der Pandemie, vor über einem Jahr, rief der Bundesrat die ausserordentliche Lage aus. Damit schuf er die Grundlage für den Erlass des Notrechts. Dann schränkte er das gesellschaftliche Leben stark ein und gab zugleich einen zweistelligen Milliardenbetrag frei, um die Wirtschaft vor dem Kollaps zu bewahren.

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«Das Covid-19-Gesetz hat nichts mit den Corona-Schutzmassnahmen zu tun.»

Anina Frischknecht, Beobachter-Redaktorin

Fast zwanzig Entscheide traf der Bundesrat unter Notrecht. Ohne dass das Parlament mitentscheiden konnte. Mit dem Covid-19-Gesetz wurden diese Entscheide letzten September auf eine rechtliche Basis gestellt. Das Gesetz gilt also schon länger. Jetzt stimmen wir nur darüber ab, ob es noch bis Ende Jahr weiterlaufen soll. Auf dann ist es ohnehin befristet.

Einige Leute denken vielleicht, das Gesetz habe etwas mit den Corona-Schutzmassnahmen zu tun. Das ist aber nicht der Fall. Das Herzstück des Gesetzes ist die millionenschwere finanzielle Unterstützung für Unternehmen, Selbstständige, Sportler und Künstler. Bei einem Nein wäre diese Unterstützung gefährdet. Für genau dieses Nein ist der Verein «Freunde der Verfassung». Im Januar reichten sie ein Referendum ein, das von 90'000 Personen unterschrieben wurde. Also von fast doppelt so vielen wie nötig.

Ihre Begründung: Der Bundesrat verdient für seine Coronapolitik einen Denkzettel. Sie finden das Gesetz unnötig. Finanzierungsleistungen liessen sich anders lösen. Sie fürchten, mit diesem Gesetz würden die Weichen für eine Impfpflicht gestellt, und dass das Gesetz dem Bundesrat die Durchsetzung einer autoritären Herrschaft ermögliche.

Der «Denkzettel» ginge an Betroffene

Auch im Parlament wurden die Details zum Gesetz zum Teil heftig diskutiert. Aber fast alle Parteien, Organisationen und Verbände sind sich einig: Demokratiepolitisch ist das Gesetz ein Fortschritt. Dank dem Gesetz bekommt man die Pandemie besser in den Griff. Der Entscheidungsmacht des Bundesrats wurden im Gegensatz zur Zeit unter Notrecht Leitplanken gesetzt. Es gibt keine neuen Massnahmen, ohne dass Parlament, Kantone und Sozialpartner einbezogen werden.

Ich würde sagen: Aussergewöhnliche Situationen rechtfertigen aussergewöhnliche Massnahmen. Bei einem Nein würde die gesetzliche Grundlage für die aussergewöhnlichen Massnahmen wegfallen. Bereits im September würden die Sicherheitsnetze wie die Härtefallhilfe oder die Kurzarbeitsentschädigungen nicht mehr greifen.

Der «Denkzettel» ginge nicht an den Bundesrat, sondern an diejenigen, welche die finanzielle Hilfe nötig haben. Lassen wir Arbeitnehmerinnen, KMUs und die Selbstständigen in dieser Krise im Regen stehen, nehmen Konkurse, Arbeits- und Perspektivlosigkeit zu. Das schadet uns allen.

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