Wenn das Kind krank ist, können Eltern bis zu drei Tage zu Hause bleiben – und das bei vollem Lohn. So sieht es das Gesetz bei unter 15-Jährigen vor. Sinn dieser Regelung ist es, dass sich die Eltern kurzfristig um das Kind und auch um eine längerfristige Betreuung kümmern können, wenn das nötig ist. Die Arbeitgeberin kann ein Zeugnis des Kinderarztes verlangen.

Wenn das Kind so schwer krank oder verunfallt ist, dass es die Eltern zwingend braucht, reichen drei Tage nicht aus. In folgenden Fällen ist es möglich, dass Eltern einen Betreuungsurlaub beziehen:

  • Der gesundheitliche Zustand des Kindes ist kritisch.
  • Der Krankheitsverlauf bleibt über längere Zeit ungewiss.
  • Es ist von einer bleibenden Beeinträchtigung auszugehen.
  • Das Kind könnte sterben.

Arbeitgeber müssen Eltern entgegenkommen

Der Anspruch auf Betreuungsurlaub beträgt höchstens 14 Wochen. Diese Zeit kann flexibel innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten seit Krankheitsbeginn beziehungsweise seit dem Unfall bezogen werden. Wenn beide Elternteile arbeiten, haben sie je Anspruch auf maximal sieben Wochen. Und das unabhängig davon, ob sie Voll- oder Teilzeit arbeiten. Die Eltern können den Betreuungsurlaub auch gleichzeitig beziehen. Sie müssen ihre jeweiligen Arbeitgeberinnen unverzüglich informieren, damit diese den Ausfall korrekt bei der Ausgleichskasse anmelden können. Nicht mitzureden haben die Arbeitgeberinnen bei der Frage, wie die Eltern die Betreuung untereinander aufteilen.

Während des Betreuungsurlaubs erhalten Betroffene den Lohn zu 80 Prozent. Finanziert wird dies über die Erwerbsersatzordnung (EO). Ausführliche Informationen rund um den Betreuungsurlaub finden Sie im offiziellen Merkblatt des Bundes. Der Beobachter-Ratgeber unten erläutert ausserdem, welche Rechte berufstätige Eltern gegenüber dem Arbeitgeber haben.

Hier erhalten Eltern Entlastung

  • www.kinder-spitex.ch: Entlastung und Unterstützung der Familie und anderer Bezugspersonen kranker Kinder.
  • www.redcross.ch: Die Rotkreuz-Kinderbetreuung (KBH) bietet eine vorübergehende Hilfe an, wenn erwerbstätige Eltern nicht wissen, wem sie ihr krankes Kind anvertrauen können. Unterstützung erhalten auch gesundheitlich angeschlagene Mütter und Väter sowie Eltern, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden. Das Angebot gilt bis zum zwölften Altersjahr, der Preis richtet sich nach der finanziellen Situation. Der Betreuungsdienst ist nicht zuständig bei schweren Erkrankungen oder Unfällen von Kindern, die eine fachspezifische Pflege erfordern. Für solche Fälle müssen die Eltern die Spitex in Anspruch nehmen.
  • www.entlastungsdienst.ch: Betreuung und Pflege von chronisch kranken oder behinderten Kindern (mit weiteren Links zu kantonalen Angeboten, aber auch zu Fach- und Selbsthilfeorganisationen).
  • www.pro-pallium.ch: Stundenweise Entlastung der Eltern durch Freiwillige, die Unterstützung für den Alltag bieten. Etwa zum Vorlesen, Basteln, Spielen oder Plaudern. Die Stiftung vernetzt die Familien mit anderen betroffenen Eltern und gibt Kontakte für weiterführende Hilfestellen an.
  • www.intensiv-kids.ch: Ein Zusammenschluss von Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen. Mit seiner Arbeit macht der Verein auf die Anliegen von Familien mit komplex erkrankten und behinderten Kindern sowie jungen Erwachsenen aufmerksam. Er setzt sich für einen regelmässigen Erfahrungsaustausch und gemeinsame Aktivitäten ein.

Daneben stehen weitere kantonale oder gemeindeinterne Angebote von Stunden- oder Tagesbetreuung zur Verfügung. Auskunft geben die Wohngemeinden. Auch private Anbieter gibt es immer zahlreicher.

Buchtipp
Mutter werden – berufstätig bleiben
Mutter werden – berufstätig bleiben
Der Beobachter-Newsletter – wissen, was wichtig ist.

Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.

Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.

Jetzt gratis abonnieren