Ergänzungsleistungen: Mehr Geld für weniger gut Gestellte
Gute Nachricht für Personen mit tiefen Renten oder hohen Heimkosten: Auf Anfang nächstes Jahr hat der Bundesrat neben der AHV und der IV auch die Ergänzungsleistungen den gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst.
Nebenartikel
Letztes Jahr erhielten rund 200000 erwachsene Personen Ergänzungsleistungen (EL) zu ihrer AHV- oder IV-Rente Tendenz steigend. Zirka 89 Prozent von ihnen sind allein stehend, rund 10 Prozent verheiratet. Die Statistik zeigt noch weitere erstaunliche Fakten:Die Zahl der EL beziehenden IV-Rentnerinnen und -Rentner hat sich seit 1966 fast verdreifacht. Gestiegen ist auch der Anteil der auf EL angewiesenen IV-Rentnerinnen und -Rentner von 20 Prozent im Jahr 1990 auf 24 Prozent im Jahr 1999. Mit andern Worten: Benötigte 1990 noch jeder fünfte IV-Rentner eine Ergänzungsleistung, war es 1999 bereits jeder vierte.
- Knapp verdoppelt hat sich seit 1966 die Zahl der EL beziehenden AHV-Rentnerinnen und -rentner. Der Anteil der EL-Bezügerinnen und -Bezüger an der Gesamtheit der AHV-Rentnerinnen und -rentner liegt seit Jahren bei zirka 11 bis 12 Prozent.
- Massiv, um rund zwei Drittel, sank die Zahl der EL-berechtigten Hinterlassenenrentnerinnen und -rentner (Witwen und Waisen). Gemessen an allen EL-Bezügerinnen und -Bezügern macht ihr Anteil nur noch ein Prozent aus.
IV-Rentner stehen schlechter da
Erstaunlich sind die Entwicklungen nur auf den ersten Blick. Diese Zahlen spiegeln die Änderungen der EL-Gesetzgebung. Zudem erfolgte vor allem in den siebziger Jahren ein Ausbau der AHV hin zu mehr Existenzbedarfsdeckung. Weiter wurde 1985 das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) eingeführt. Das alles hatte zur Folge, dass die AHV als erste Säule, ergänzt von Renten der zweiten Säule, einem wachsenden Teil der Alters- und Hinterlassenenrentnerinnen und -rentner ein bescheidenes Auskommen ohne Ergänzungsleistungen erlaubte.
Schlechter sieht es für IV-Rentnerinnen und -Rentner aus. Ihre Zahl stieg vorab in den neunziger Jahren stark an. Darunter sind viele Geburts- und Frühinvalide, die keine berufliche Vorsorge aufbauen konnten. Invalid wurden aber auch Tausende von Leuten, die wegen angeschlagener Gesundheit nur kleine Einkommen erzielten und daher bestenfalls nur geringe Ansprüche an eine Pensionskasse haben. Für zahlreiche Invalide greift die zweite Säule schlichtweg nicht.
Total rund 2,2 Milliarden Franken wurden 1999 an Bezügerinnen und Bezüger von EL bezahlt. Bei näherer Betrachtung dieser Summe sieht man: Die durchschnittliche EL-Zahlung für Altersrentnerinnen und -rentner liegt nicht nur tiefer als jene für IV-Rentnerinnen und -Rentner sie ist auch stabil geblieben. Dagegen gingen 1990 noch 22 Prozent aller EL an IV-Rentnerinnen und -Rentner, während es 1999 bereits 36 Prozent waren.
Daraus resultiert, dass nicht nur ein höherer Anteil von invaliden Menschen EL benötigt, sondern dass zur Sicherung ihrer bescheidenen Existenz auch deutlich höhere Beträge pro Person notwendig sind.
EL auch weiterhin erforderlich
Diese Zahlen und Entwicklungen zeigen: Die Hoffnung, EL würden mit fortschreitendem Aufbau der beruflichen Vorsorge (2. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) mit der Zeit unnötig, ist heute nichtiger denn je.
Das gilt speziell für IV-Rentnerinnen und -Rentner. Und es gilt in besonderem Mass für Heiminsassinnen und -insassen. Immerhin leben fast ein Viertel der EL-Bezügerinnen und -Bezüger, rund 56000 Personen, in einem Alters-, Pflege- oder Behindertenheim das sind weit mehr als die Hälfte aller Menschen, die auf ein Leben in einem Heim angewiesen sind.
© Beobachter Ausgabe 24 vom 24. Nov 2000 - Alle Rechte vorbehalten









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