Schön, dass Sie sich selber um Ihre Mutter kümmern möchten. Ihnen entgehen dabei ein halber Monatsverdienst und Beiträge an die Sozialversicherungen, was aber zu einem gewissen Grad kompensiert werden kann.

Da die Mutter bei alltäglichen Verrichtungen auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, hat sie Anspruch auf Hilflosenentschädigungen. Je nachdem, wie stark ihre Einschränkungen sind, gibt es mehr oder weniger Geld: bei leichter Hilflosigkeit 245 Franken monatlich, bei mittlerer 613 und bei schwerer 980 Franken.

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Pflegeleistung muss bestätigt werden

Über die Ergänzungsleistungen Lebensunterhalt Wer kann Ergänzungsleistungen beantragen? , die die Mutter bereits bezieht, ist es möglich, den entgangenen Lohn pflegender Familienangehöriger geltend zu machen. Bedingung dafür ist, dass die Pflegenden nicht selber in die Ergänzungsleistungsrechnung einbezogen sind. Das bedeutet, dass zum Beispiel der Vater keine Leistungen geltend machen kann – Sie als Tochter aber schon.

Die Dauer und die Art der Pflege muss ein Arztzeugnis bestätigen. Maximal wird der entgangene Lohn vergütet. Als Pflegende erhalten Sie also nicht mehr Geld als mit 50 Prozent in Ihrem bisherigen Beruf. Gleichzeitig können auch die geschuldeten Arbeitgeberbeiträge für die Sozialversicherungen via Ergänzungsleistungen bezahlt werden. Definitiv entscheidet die zuständige Ausgleichskasse aufgrund der kantonalen Gesetzgebung.

Über die Krankenkasse werden nur Kosten der professionellen Pflegedienste wie Spitex oder anderer Organisationen vergütet. Oft bezahlen auch Zusatzversicherungen Beiträge an Haushaltshilfen Pflege der Eltern Wer übernimmt die Kosten? – hier müssten Sie die Versicherungssituation der Mutter überprüfen.

Halten Sie Arbeitsbedingungen, Pflegeaufgaben und Präsenzzeit in einem Betreuungs- und Pflegevertrag fest. Sinnvollerweise lassen Sie diesen von den Eltern und von den Geschwistern mitunterschreiben. Ein detailliertes Vertragsbeispiel erhalten Sie bei der Pro Senectute oder als einfache Version hier.

Buchtipp
Betreuung und Pflege im Alter – was ist möglich?
Betreuung und Pflege im Alter – was ist möglich?
Erweiterung der Betreuungsgutschriften der AHV

Der Anspruch auf Betreuungsgutschriften in der AHV wurde seit dem 1. Januar 2021 ausgeweitet, damit mehr Pflegebedürftige selbständig zu Hause leben können. Betreuende Angehörige erhalten diese Gutschrift seitdem auch, wenn die pflegebedürftige Person eine Hilflosenentschädigung wegen Hilflosigkeit leichten Grades bezieht. Auch Lebenspartnerinnen und Lebenspartner haben Anspruch, wenn das Paar seit mindestens fünf Jahren im selben Haushalt lebt.

Rechtsratgeber
Checkliste «Pflege im Alter»

Nicht nur für die Eltern kann die Pflege zur Belastung werden, sondern auch für die Kinder. Beobachter-Mitglieder erhalten in der Checkliste «Pflege im Alter» weitere Infos, wie sich körperliche Alarmzeichen bemerkbar machen und welche Hilfsstellen sie zur Entlastung ansprechen können.

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"Es ging einen Moment, bis ich realisiert habe, dass ich nicht nur Partner bin, sondern auch betreuende Person."
Quelle: Red Cross

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Silvan Rüegg

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