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Krankenkasse

Hauptsache, die Kasse stimmt

Text:
  • Christoph Schilling
Ausgabe:
8/04

Wechselt man nur die Grundversicherung der Krankenkasse und behält Zusatzversicherungen beim bisherigen Versicherer, kann dieser happige Gebühren einfordern. Das ist nicht in jedem Fall üblich, aber durchaus legal.

Claudia Neuhaus aus Bern ist verärgert. Auf Neujahr hat sie die Grundversicherung für sich und ihre Tochter Gina, 20, bei einer neuen Kasse abgeschlossen. Eine kleine Zusatzversicherung hat sie bei ihrer alten Kasse, der EGK-Gesundheitskasse in Laufen, behalten. Die Überraschung kam mit der ersten Prämienabrechnung: Zu den Prämien von 33 respektive 58 Franken sollte sie neu einen «Administrativzuschlag» von Fr. 16.50 respektive 20 Franken bezahlen. «Jeden Monat so viel Gebühr, das ist verrückt», sagt die 45-jährige Mutter. «Wer die Grundversicherung wechselt, wird bestraft.» Sie frage sich, ob das überhaupt legal sei.

Es ist legal, aber unüblich. Nur noch wenige Kassen erheben diesen Zuschlag. Laut Bundesamt für Privatversicherungen dürfen Kassen für Kunden, die nur ihre Zusatzversicherung bei ihnen haben, einen solchen Zuschlag erheben. Er darf aber höchstens 50 Prozent der Prämie betragen.

EGK-Geschäftsführer Rolf Barfuss verteidigt sich: «Auch wer bei uns nur eine Zusatzversicherung hat, verursacht Verwaltungskosten. Wenn wir keine Administrativzuschläge erheben würden, müssten die Grundversicherten diese Kosten quersubventionieren.»

Peter Marbet vom Krankenkassenverband Santésuisse räumt ein, dass solche Gebühren «problematisch» seien, denn der allseits propagierte jährliche Kassenwechsel werde so erschwert. Auch die EGK scheint das einzusehen: Sie schafft die Gebühr auf Ende 2004 ab.

© Beobachter Ausgabe 8 vom 15. Apr 2004 - Alle Rechte vorbehalten

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