Katharina Siegrist
Veröffentlicht am 3. Januar 2022 - 18:25 Uhr
Veröffentlicht am 3. Januar 2022 - 18:25 Uhr
Übersicht zum Ratgeber
Das ändert sich primär beim revidierten Versicherungsvertragsgesetz:
- 1. Anzeige- und Meldepflicht
- 2. Krankentaggeld nach Jobende
- 3. Direktes Forderungsrecht
- 4. Rückwärtsversicherung
- 5. Verjährung von Forderungen
Gut zu wissen:
Der Weg zum neuen Recht war abenteuerlich. Bis zum Bundesgericht wurde gestritten. Denn der erste Entwurf im Parlament war sehr versicherungsfreundlich, und so sprach der «Kassensturz» im Frühling 2019 von einem «Kniefall vor der Versicherungslobby». Der Schweizerische Versicherungsverband warf der Sendung falsche Berichterstattung vor. Das Bundesgericht entschied dann, dass der «Kassensturz» eben doch sachgerecht berichtet hatte.
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