Rechtslexikon

Kulanz


Veröffentlicht am 4. August 2017 - 15:53 Uhr

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Mit Kulanz bezeichnet man ein grosszügiges, entgegenkommendes Verhalten im Geschäftsverkehr. Der Begriff ist nicht im Gesetz geregelt, sondern bezeichnet eben gerade ein Verhalten ausserhalb von rechtlichen Pflichten.

Wer kulant ist, kommt wohlwollend auf die Gegenseite zu. Drei Beispiele: Eine Garagistin flickt einen Autodefekt kostenlos für ihren Kunden, obwohl die Garantiefrist bereits abgelaufen ist. Ein Geschäft akzeptiert einen Gutschein noch, obwohl dieser bereits verfallen ist. Eine Versicherung deckt einen Schaden, obwohl dieser eigentlich durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht gedeckt ist.

Kulante Anbieter hoffen, mit dieser freigebigen Haltung ihre Kundinnen und Kunden lange behalten zu können. Kulante Firmen können auch darauf hoffen, dass ihre Kundschaft sie weiterempfiehlt. Kulanz ist freiwillig, man kann sie also nicht einfordern.

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