Grundversicherung Krankenkasse

Wie Sie beim Wechseln vorgehen

Text:
  • Urs Zanoni
Ausgabe:
21/07

Wenn Sie an Ihrer Grundversicherung etwas ändern wollen, dann sollten Sie jetzt die ersten Schritte unternehmen. Die wichtigsten Punkte und Termine im Überblick.

Die kommenden Monate sind eine intensive Zeit für die Krankenkassen: Policen müssen verschickt und Änderungswünsche verarbeitet werden. Daher ist es wichtig, einige Termine zu beachten. Sie haben grundsätzlich drei Möglichkeiten, Ihre obligatorische Krankenversicherung für das Jahr 2008 zu verändern:

A
Sie wechseln die Jahresfranchise.
B
 
Sie wechseln das Versicherungsmodell.
C
 
Sie wechseln die Krankenkasse.
   
Oktober: Jetzt erkundigen Sie sich
A
 
B
 
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse, welche Rabatte sie für welche Franchisestufen gewährt.Ebenso sollten Sie sich kundig machen, welche Spezialmodelle die Kasse in der Grundversicherung zu welchen Konditionen anbietet.
 
C
 
Lassen Sie sich von den Krankenkassen, die in Frage kommen, dokumentieren und fragen Sie bei Bekannten nach Erfahrungen mit der jeweiligen Kasse. Verlangen Sie Offerten. Achtung: Es ist heute üblich, dass eine, meist aber gleich mehrere Zusatzversicherungen mitofferiert werden.
   
November: Jetzt schreiben Sie
A
 
Teilen Sie Ihrer Krankenkasse die (neue) Höhe der Wahlfranchise schriftlich mit. Bei einer Senkung muss das Schreiben bis am letzten Arbeitstag im November bei der Kasse eintreffen, bei einer Erhöhung bis Ende Dezember.
   
B
 
Wenn Sie von der traditionellen Grundversicherung in ein Spezialmodell (Hausarzt, HMO et cetera) wechseln wollen oder von einem solchen Modell zurück , müssen Sie dies schriftlich mitteilen. Auch hier gilt: Das Schreiben muss spätestens am letzten Arbeitstag im November bei der Kasse eintreffen.
   
C
 
Sie haben sich für eine neue Krankenkasse entschieden. Dann gilt:
 
  • Melden Sie sich bei der neuen Kasse an. Legen Sie der Anmeldung Ihre bisherige Police bei; damit ersparen Sie sich Rückfragen. Wichtig: Die neue Kasse darf Sie nicht ablehnen so will es das Gesetz. Die Ausnahme: Sie wohnen ausserhalb des Tätigkeitsgebiets; dann bleiben Sie automatisch bei der bisherigen versichert. 

  • Kündigen Sie die alte Kasse. Das Schreiben muss spätestens am letzten Arbeitstag im November dort eintreffen.
 
Dezember: Jetzt prüfen Sie

A
 
B
 
Gut möglich, dass Sie im Dezember nichts von Ihrer Kasse hören und sehen die Verwaltung stösst in dieser Zeit an ihre Grenzen. Wenn dann die angepasste Police bei Ihnen eintrifft, sollten Sie diese genau prüfen und sich umgehend melden, wenn etwas nicht stimmt.
   
C
 
Sie sind erst dann bei der neuen Kasse versichert, wenn diese den Wechsel Ihrer bisherigen mitgeteilt hat. Trifft diese Mitteilung nicht bis Ende Jahr ein, sind Sie auch zu Jahresbeginn bei der bisherigen Kasse versichert und zahlen weiterhin deren Prämien. Klar ist: Sie werden nie bei zwei Kassen gleichzeitig versichert sein und müssen nie doppelt Prämien zahlen.
   
Zusatzversicherungen: Kündigung
In der obligatorischen Grundversicherung sind die Modalitäten für eine Kündigung einheitlich geregelt. Nicht so bei den freiwilligen Zusatzversicherungen. Hier können die Versicherer den Kündigungstermin und die Frist frei bestimmen. Bei den meisten beträgt die Vertragsdauer für Zusatzversicherungen ein Jahr, die Kündigungsfrist drei Monate. Das heisst: Eine Kündigung muss bis am 30. September eintreffen. Anders bei Prämienerhöhungen: In der Regel können Sie innert 25 bis 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung den Vertrag auflösen, bei einigen Kassen grundsätzlich bis Ende November oder Dezember.
Beratungsadressen und Prämienvergleiche
 
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