Innert kürzester Zeit sind wegen dem Coronavirus vielerorts auf der Welt die Grenzen geschlossen und unzählige Flüge und Reiseverbindungen gestrichen worden. Tausende Schweizerinnen und Schweizer sitzen deshalb irgendwo auf dem Globus fest und finden sich plötzlich in einer verzwickten Situation wieder. Für viele wird die Rückreise zu einer komplizierten Odyssee.  

Was Sie als Reisende und Auslandschweizer wissen müssen: 

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Was gilt jetzt?

Bereits am 13. März hat der Bund geraten, auf nicht dringliche Reisen ins Ausland zu verzichten. Seit er am Montag 16. März den Notstand für die Schweiz verhängt hat, empfiehlt der Bundesrat Schweizer Reisenden im Ausland möglichst schnell an ihren Wohnsitz zurückzukehren. Dies, weil man sonst riskiert im Ausland blockiert zu werden. Man solle zurückkehren, solange dies noch mit kommerziellen oder eigenen Mitteln möglich ist. 

Immer mehr Länder verschärfen ihre Einreisebedingungen, so auch die Schweiz. Die Eidgenössische Zollverwaltung hat viele Grenzposten geschlossen und kanalisiert die Grenzübertritte auf grössere Grenzübergänge. Einreisen darf aus den Nachbarländern nur noch, wer die Schweizer Staatsbürgerschaft hat, Personen mit Aufenthaltstitel in der Schweiz, oder Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen. 

Wer hilft mir zurück in die Schweiz zu kommen?

Wenn Sie bei einem Reiseveranstalter gebucht haben, sind diese gemäss Pauschalreisegesetz verpflichtet, Ihnen organisatorisch zu helfen. Haben Sie individuell gebucht, ist die Airline oder das Transportunternehmen Ihre erste Ansprechperson. Oder Sie wenden sich an Ihre Reiseversicherung.

Zahlt und organisiert der Bund meine Rückreise, wenn ich nicht wegkomme?

Nein, in der Regel nicht. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA schreibt, dass es «angesichts der aktuellen Entwicklungen nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Aus- oder Weiterreise aus den betroffenen Regionen» hat. Das EDA und die Schweizer Vertretungen im Ausland (Botschaften, Konsulate) leisten Schweizerinnen und Schweizern je nach Möglichkeit Beistand, es besteht aber kein Rechtsanspruch auf eine organisierte Ausreise. 

Es gibt Ausnahmen, in denen das EDA diplomatisch interveniert. An der Medienkonferenz des Bundes vom Dienstag 17. März erläuterte der Leiter des Krisenmanagementzentrums des EDA, Hans-Peter Lenz, die Situation von Marokko: Hunderte Schweizerinnen und Schweizer waren im nordafrikanischen Land gestrandet und konnten wegen fehlender Fluggenehmigungen nicht ausreisen. Schweizer Diplomaten intervenierten und konnten die Blockade lösen, die Reisenden konnten in die Schweiz zurückkehren. 

Zahlen die Reiseversicherungen?

Einige Reiseversicherungen zeigen sich ob der schwierigen Lage kulant. Die Europäische Reiseversicherung ERV beispielsweise erstattet für unplanmässige Rückreisen aus dem Ausland von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz pro versicherter Person 2000 Franken auf freiwilliger Basis. Auch die Reiseversicherung Intertours von Axa übernimmt allfällige Mehrkosten, wenn man wegen der Corona-Krise die Reise abbrechen muss. 

Was muss ich beachten, wenn ich auf dem Landweg nach Hause reisen will?

Wenn Sie keinen Flug mehr erwischen und sich entschliessen mit Auto, Bus oder Zug auf dem Landweg die Heimreise anzutreten, rät das EDA dazu, sich bei den Botschaften der Transit- und Zielländer zu informieren, ob die Grenzen geöffnet sind und was für Einreisebestimmungen für Personen oder Fahrzeuge gelten. 

Dürfen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer noch einreisen?

Manche Auslandschweizer überlegen sich, in die Schweiz zurückzukehren – sei es wegen der medizinischen Versorgung hierzulande oder weil sie sonst fürchten, ihre Verwandten lange Zeit nicht besuchen zu können. 

Wie die Auslandschweizer-Organisation ASO schreibt, wohnen in den Nachbarländern der Schweiz 46 Prozent (353'700 Personen) aller Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Schweizer Staatsangehörige dürfen selbst dann zurück in die Schweiz reisen, wenn sie aus einem Risikoland kommen, wie zum Beispiel Italien oder Frankreich. Schwieriger ist es bei binationalen Paaren, die Wohnsitze in unterschiedlichen Ländern haben. Wie die ASO schreibt, gebe es für den jeweiligen Partner ohne Schweizer Staatsangehörigkeit derzeit keine Einreisebewilligung, wenn er oder sie aus einem Risikoland einreisen will.

 

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