Warum kostet ein Kilowatt Strom nicht in jedem Kanton oder in jeder Gemeinde gleich viel?
Der Preis hängt einerseits davon ab, ob ein Stromversorger selbst produziert – und welche Art Strom er produziert. So schwankt der Preis für Strom aus erneuerbaren Energien derzeit weniger als bei jenem aus Atomenergie, Erdöl, Gas oder Kohle.
Wenn ein Stromversorger keine eigenen Erzeugungsquellen hat, hängen die aktuellen Preise davon ab, wie weit im Voraus er Strom einkauft. Bei kurzfristigen Verträgen mit Lieferanten kann er der Kundschaft den Strom billiger anbieten, wenn der Marktpreis sinkt. Bei langfristigen Verträgen zahlt er länger hohe Preise, auch wenn die Preise am Markt gesunken sind – und gibt sie an die Kundschaft weiter.

Warum wird der Strom bei vielen Anbietern nächstes Jahr so teuer?
Hauptgrund ist die Energieknappheit in Europa. Dafür gibt es drei Gründe: Mehr als die Hälfte der französischen Atomkraftwerke waren letztes Jahr wegen Reparaturarbeiten ausser Betrieb. Zudem stoppte Russland letztes Jahr die Gaslieferungen, darum stiegen die Preise. Drittens führten die geringen Niederschlagsmengen und die vom Bundesrat beschlossene Stromreserve zu einer Reduktion der Wasserkraft. Energieversorger, die keine langfristigen Verträge mit Lieferanten hatten, waren deshalb gezwungen, Strom einzukaufen, obwohl er gerade sehr teuer war. Diese Preissteigerungen werden nun an die Kundinnen und Kunden weitergegeben.

Wie setzt sich der Strompreis zusammen? 
Laut dem Bund aus vier Komponenten: Netznutzungstarif, Energietarif, Abgaben an das Gemeinwesen und Netzzuschlag. 

  • Netznutzungstarif: Die Gebühr für die Netznutzung deckt die Kosten für den Transport von Strom von der Produktionsstätte bis zum Ort des Verbrauchs. Die Netznutzung steht dabei im Verhältnis zum Energieverbrauch. 
  • Energietarif: Er ist der Preis für den gelieferten Strom. Diesen erzeugt der Netzbetreiber entweder mit eigenen Kraftwerken, oder er kauft ihn bei Lieferanten ein. 
  • Abgaben an das Gemeinwesen: Sie umfassen zum einen die Bundesabgabe und zum anderen die kommunalen und kantonalen Abgaben. Darunter fallen etwa Konzessionsabgaben oder lokale Energieabgaben. Konzessionsgebühren sind Gebühren für die Sondernutzung von öffentlichem Grund zur Verlegung von Stromleitungen. Aber auch Energieabgaben zur lokalen Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien, von Energiesparmassnahmen und vergünstigter Energieberatung gehören dazu. Schweizweit betragen die durchschnittlichen Abgaben und Leistungen an die Gemeinwesen für das Jahr 2022 rund 0,9 Rappen pro Kilowattstunde.
  • Netzzuschlag: Eine Bundesabgabe zur Förderung der erneuerbaren Energien, Stützung der Grosswasserkraft sowie für ökologische Sanierungen der Wasserkraftwerke. Die Höhe der Abgabe wird jährlich vom Bundesrat festgelegt und liegt 2024 unverändert auf dem gesetzlichen Maximum von 2,3 Rappen pro Kilowattstunde.
  • Winterreserve: Um für eine Stromknappheit gerüstet zu sein, ergriff der Bund Massnahmen. Unter anderem schrieb er eine Wasserkraftreserve vor. Das heisst: Die Stauseen müssen einen bestimmten Füllstand aufweisen, damit man im Notfall damit Strom produzieren kann.

Welche Rolle spielt Swissgrid bei der Stromversorgung?
Swissgrid ist verantwortlich für das nationale Übertragungsnetz. Die Aktiengesellschaft muss die Leitungen unterhalten und erneuern. Ausserdem muss sie auch mit Stromzukäufen dafür sorgen, dass immer genügend Spannung im Netz ist, sodass es stabil weiter betrieben werden kann. Swissgrid gehört den Stromversorgern, zu über 80 Prozent den Grossen wie BKW, Axpo, dem Elektrizitätswerk der Stadt Zürich und den CKW (Zentralschweizerische Kraftwerke).

Kann man sich als Konsumentin und Konsument wehren?
Nein, die Tarife gelten ab dem 1. Januar 2024 definitiv. Sollte sich jedoch herausstellen, dass die Tarife zu hoch waren, können Konsumentinnen und Konsumenten bei der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (Elcom) eine Beschwerde einreichen. Die Elcom kann dann für die folgenden Jahre entsprechend tiefere Tarife verfügen.