Stichworte
Verjährung
Rechnungen, Honorare, Steuern
Was verjährt wann?
1 Jahr
- Schadenersatzansprüche im Allgemeinen
- Mängel bei Kaufsachen, Reparaturen (Werkvertrag), Pauschalreisen
2 Jahre
- Schadenersatzanspruch aus Motorfahrzeug- und Velounfällen
- Schadenersatzanspruch an Privatversicherungen
5 Jahre
- Mängel bei Kauf und Umbau von Immobilien
- Periodische Leistungen wie Miet-, Pacht- und Kapitalzinsen,
- Versicherungsprämien, Abonnemente, Telefonrechnungen, Renten, Unterhaltsbeiträge (Alimente)
- Handwerkerrechnungen, Waren des täglichen Bedarfs, Lebensmittel
- Honorare für Anwältinnen, Ärzte, Therapeutinnen, Notare
- Arbeitslohn
- rechtskräftig festgesetzte Steuern
10 Jahre
- unbefristete Gutscheine
- Rückzahlung Darlehen
20 Jahre
Verlustscheine ab 1997 (ältere verjähren 2017)
Anzeige:
© Beobachter Ausgabe 4 vom 16. Feb 2006 - Alle Rechte vorbehalten





Gut versichert
Wer welche Versicherungen braucht – und welche nicht