Sobald sich einer der Ehepartner an einem neuen Wohnort anmeldet, werden beide rückwirkend ab dem 1. Januar des laufenden Jahres getrennt besteuert. Eine faktische Trennung reicht, es braucht keine gerichtliche Scheidung Trennung Muss man das gerichtlich regeln? .

Jetzt muss jeder Ehepartner seine eigene Steuererklärung einreichen und seine eigenen Steuern zahlen. Ob das für Sie ein Vor- oder ein Nachteil ist, hängt von den Umständen ab. Je grösser der Unterschied der Einkommen, desto grösser der Einfluss auf die Steuern.

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Was ist mit offenen Steuerrechnungen?

Aber Achtung: Halten Sie schriftlich fest, zum Beispiel in einer Scheidungskonvention, was mit offenen Steuerrechnungen oder mit einem allfälligen Steuerguthaben (bis zum Trennungszeitpunkt) geschieht. Das ist dann zu empfehlen, wenn Ihr Wohnkanton keine entsprechende Regelung kennt oder Sie von ihr abweichen wollen. Wichtig: Grundsätzlich haften Eheleute solidarisch für die ausstehenden Steuern. Wenn Sie nichts regeln, haftet jeder Partner in der Regel für seinen Anteil an der Gesamtsteuer.

Weil Sie Kinder haben, gilt: Wer Unterhaltsbeiträge leistet, kann sie vom Einkommen abziehen. Wer Unterhaltsbeiträge erhält, muss sie als zusätzliches Einkommen in seiner Steuererklärung auflisten.

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Steuerfreie Abfindung

Falls Sie anstelle von regelmässigen Unterhaltsbeiträgen eine einmalige Abfindung oder eine Liegenschaft erhalten, ist das in fast allen Kantonen steuerfrei. Informieren Sie sich beim Steueramt.

Wenn Ihnen Ihr Mann seine Eigentumswohnung zur Nutzung überlässt, muss er den Eigenmietwert weiterhin in seiner Steuererklärung deklarieren, als ob er selber darin wohnen würde. Das Überlassen der Wohnung gilt aber als Alimentenzahlung, die er bei den Steuern abziehen kann. Sie müssen im Gegenzug den Eigenmietwert in Ihrer Steuererklärung auflisten. Es läuft darauf hinaus, dass Sie als Wohnberechtigte den Eigenmietwert versteuern.

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Stimmt es, dass derjenige, der im Haus wohnen bleibt, dem anderen eine Entschädigung dafür zahlen muss, weil das Haus einen Wert hat und theoretisch vermietet werden könnte? Erhalten Sie die Antwort als Beobachter-Abonnentin oder -Abonnent.

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Christian Gmür, Content-Manager Ratgeber
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