Wann muss der Lohn auf meinem Konto sein?

Grundsätzlich muss der Lohn für die während eines laufenden Monats geleistete Arbeit bis zum letzten Tag dieses Monats ausbezahlt werden. 

In einem Arbeits-, Normalarbeits- oder Gesamtarbeitsvertrag kann etwas anderes vereinbart werden. Das Bundesgericht hält aber fest, dass eine Vereinbarung, wonach der Lohn erst am 15. des Folgemonats ausbezahlt wird, nicht gültig ist.

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