Als eingeloggter Beobachter-Abonnent erfahren Sie in diesem Inhalt:
- wie Sie argumentieren, wenn Ihr Vorgesetzter wenig Lust auf ein Mitarbeitergespräch zeigt.
- warum ein Protokoll zum Gespräch unentbehrlich ist und was es aussagen sollte.
- was Sie tun können, wenn Sie mit der Beurteilung der Vorgesetzten nicht einverstanden sind.
- inwiefern Sie zu einer allfälligen Personalakte Einsicht verlangen.
Noch kein Abo? Wählen Sie aus unserem Angebot.
Eine reine Pflichtübung – das denken viele Arbeitnehmer über das Mitarbeitergespräch. Auch Chefs halten es oft für überflüssig – schliesslich hat man einen kollegialen Umgang, tauscht sich beim Feierabendbier aus. Und der «Formularkrieg» nervt alle.
Aber eigentlich wissen es alle: Im hektischen Arbeitsalltag kommt man selten dazu, sich auszutauschen, Bilanz zu ziehen, Zukunftsperspektiven zu erörtern sowie grundlegende Fragen und Probleme zu besprechen. Zudem können Konflikte jederzeit und überall auftauchen
. Ein formelles Mitarbeitergespräch ist daher nicht nur ein Ritual. Es zahlt sich als Angestellter aus, darauf zu bestehen – besonders auch darauf, dass das Gespräch protokolliert wird. Doch was, wenn der Chef das anders sieht?