«Das Urteil ist endlich da!», schreit Viola in den Hörer. Am Abend zuvor, sechs Stunden Schlaf dazwischen, hat sie einen Anruf ihres Anwalts erhalten: «Wir haben gewonnen», hatte er gesagt. Sie wechselten wenige Worte, Viola ballte die Faust. «Da werden einige staunen, wenn sie hören, dass eine Sexarbeiterin vor Gericht recht bekommen hat.»

Vor fast einem Jahr hatte die Schweizerin – sie nennt sich Gräfin Viola – Klage gegen die Betreiberin eines Sadomaso-Studios in Schlieren ZH eingereicht. Gegen den «Cirque Bizarre», in dem sie elf Monate gearbeitet hatte. Der Streitpunkt: die Form des Arbeitsverhältnisses und eine Kündigung Missbräuchlich oder nicht Kann der Chef einfach die Kündigung aussprechen? .